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Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: OrdenG
Gliederungs-Nr.: 1132-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER ABSCHNITT 
Grundsätze für die Verleihung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen 
  
Grundsatz1
Titel2
Orden und Ehrenzeichen3
Entziehung4
Genehmigung der Annahme5
  
ZWEITER ABSCHNITT 
Besondere Vorschriften für früher verliehene Orden und Ehrenzeichen 
  
Früher verliehene Auszeichnungen6
Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges7
  
DRITTER ABSCHNITT 
Besitznachweis 
  
Verleihungsurkunde, Besitzzeugnis8
Ersatzurkunde9
Sonderbestimmungen für vor dem 8. Mai 1945 verliehene Auszeichnungen10
  
VIERTER ABSCHNITT 
Ehrensold 
  
(weggefallen)11
  
FÜNFTER ABSCHNITT 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Tragweise12
Rückgabe von Orden und Ehrenzeichen13
Vertrieb14
  
SECHSTER ABSCHNITT 
Bußgeld- und Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten15
 16
(weggefallen)16a
Aufhebung von Rechtsvorschriften17
Berlin-Klausel18
In-Kraft-Treten19