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Oberste Bundesbehörde

 Normen 

Art. 86 GG

 Information 

Oberste Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Die Bundesverwaltung ist dreistufig in oberste, mittlere und untere Bundesbehörden unterteilt.

Oberste Bundesbehörden sind keiner anderen Behörde unterstellt und für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Ihnen kommt Verfassungsrang zu.

Oberste Bundesbehörden sind:

  • das Bundespräsidialamt

  • das Bundeskanzleramt

  • das Auswärtige Amt

  • die einzelnen Bundesministerien

  • der Bundesrechnungshof

  • das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

  • der Bundestagspräsident mit der Bundestagsverwaltung

  • der Bundesrat, soweit er Verwaltungsaufgaben erfüllt,

  • die Bundesbank

Oberste Bundesbehörden sind von Bundesoberbehörden abzugrenzen: Bundesoberbehörden sind einer obersten Bundesbehörde unterstellt, aber ihnen fehlt ein eigener Verwaltungsunterbau.

 Siehe auch 

Bundesmittel- und Unterbehörde

Bundesoberbehörde

Mischverwaltung

Staatsverwaltung - mittelbare

Staatsverwaltung - unmittelbare

Verwaltungskompetenzen