Rechtswörterbuch

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Notary public

 Normen 

Im deutschen Recht gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

1. Berufsrecht und Tätigkeit im Vereinigten Königreich

Berufsform nach dem englisch/walisischem/nordirischem Recht.

Bei den Notariatsberufen wird im englischen/walisischen/nordirischen Recht zwischen dem Notary public (oder General notary) und dem Scrivener notary unterschieden.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Rechtskreise kann die Berufsform des Notary public nicht mit dem Beruf des deutschen Notars verglichen werden. Auch im englischen/walisischen Recht ist der Notary public jedoch ein eigenständiges Berufsbild, wobei der Beruf auch gleichzeitig neben der Tätigkeit als Solicitor bzw. Barrister ausgeübt werden kann.

Die Tätigkeit des Notary public erfordert ein abgeschlossenes, nicht zwingend juristisches Hochschulstudium, den Abschluss des "Diploma of notarical practice" durch den erfolgreichen Besuch des von der Universität Cambridge angebotenen Kurses sowie eine zweijährige praktische Ausbildung bei einem Notary public.

Die Ernennung zum Notary public erfolgt durch den Erzbischof von Canterbury. Voraussetzung ist eine Tätigkeit als Solicitor oder Barrister.

Nach dem britischen Recht besteht keine Formvorschrift einer notariellen Beurkundung. Das Aufgabengebiet des Notary public ist daher im Vergleich zum Tätigkeitsfeld des deutschen Notars beschränkt, was sich auch an der Anzahl der niedergelassen Notaries public bemerkbar macht. So praktizieren derzeit in England und Wales ca. nur 1.000 Notaries public. Das englische/walisische Recht selbst beinhaltet kaum Zuständigkeiten für die Tätigkeit der Notaries public. Die Beurkundungen haben keine dem deutschen Recht vergleichbare Bedeutung bzw. Häufigkeit, da z.B. Grundstücksübertragungen von einem einfachen Rechtsanwalt abgewickelt werden können. Das Aufgabengebiet beschränkt sich auf

  • Mitwirkung bei Grundstücksgeschäften

  • Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen

  • Antragstellung auf Testamentsvollstreckerzeugnissen

Die Ausbildung des Scrivener notary erfordert über die Ausbildung zum Notary public ein zusätzliches juristisches Master-Studium, das neben dem juristischen Teil auch die Ausbildung in zwei Fremdsprachen sowie einem ausländischem Rechtssystem erfordert.

Aufgaben der Scrivener notaries sind daher im Wesentlichen die Abwicklung von grenzüberschreitenden Rechtsfällen. Traditionell praktizieren sie nur im Raum London.

2. Tätigkeit in Deutschland

Die Befugnisse eines nach dem Recht von England und Wales bestellten Notary Scrivener bestimmen sich bei notarieller Urkundstätigkeit im Geltungsbereich der Bundesnotarordnung ausschließlich gemäß § 11a Satz 3 und 4 BNotO. Mit § 11a Satz 3 und 4 BNotO verbundene Beschränkungen der Berufsfreiheit sowie der Niederlassungsfreiheit (Freizügigkeit in der EU) und der Dienstleistungsfreiheit sind durch zu schützende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Sicherung der Funktionsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege gerechtfertigt (BGH 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14).

 Siehe auch 

Barrister

Common law

Notar

Personal representative

http://www.thenotariessociety.org.uk (Internetauftritt der berufsständischen Organisation (Notaries Society))

http://www.scriveners.org.uk

http://www.cross-channel-lawyers.de