Rechtswörterbuch

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Normative Tatbestandsmerkmale

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Normative Tatbestandsmerkmale sind Tatbestandsmerkmale, die erst durch eine rechtliche Wertung erfasst werden können.

Beispiel:

Schädliche Umwelteinwirkungen, Treu und Glauben, Unzuverlässigkeit.

Tatbestandsmerkmale werden in deskriptive und normative unterschieden.

Die Unterscheidung ist insbesondere im Strafrecht bei der Beurteilung der Voraussetzungen des Vorsatzes bedeutsam:

Der Täter handelt bezüglich eines normativen Tatbestandsmerkmals vorsätzlich, wenn er Kenntnis der natürlichen Gegebenheiten hat und ihm laienhaft der juristischen Sinngehalt des Tatbestandsmerkmals bewusst ist (sogenannte Parallelwertung in der Laiensphäre).

Fehlt eine der Voraussetzungen, hat der Täter nicht vorsätzlich gehandelt und kann nicht wegen der vorsätzlichen Tatbegehung verurteilt werden.

 Siehe auch 

Deskriptive Tatbestandsmerkmale