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Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: Nds. SÜG
Gliederungs-Nr.: 12000040000000
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes
(Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2004 (Nds. GVBl. S. 128 - VORIS 12000 04 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Januar 2009 (Nds. GVBl. S. 2)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich des Gesetzes1
Einbezogene Personen2
Verschlusssachen3
Sicherheitsrisiko, sicherheitserhebliche Erkenntnisse4
Rechte der betroffenen und der einbezogenen Person5
  
Zweiter Abschnitt 
Die Sicherheitsüberprüfung bei Behörden 
  
Zuständigkeit6
Stufen der Sicherheitsüberprüfung7
Sicherheitserklärung8
Maßnahmen der Sicherheitsüberprüfung9
Anhörung zu sicherheitserheblichen Erkenntnissen10
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung11
Vorläufige Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit12
Unterrichtung über sicherheitserhebliche Erkenntnisse13
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung14
  
Dritter Abschnitt 
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung 
  
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte15
Vernichtung der Akten16
Speichern personenbezogener Daten in Dateien17
Zweckbindung18
Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke19
Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten20
Auskunft, Akteneinsicht21
  
Vierter Abschnitt 
Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht öffentliche Stellen 
  
Zuständigkeit22
Verfahren23
Ergänzende Verfahrensregeln24
Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle, Datenverarbeitung25
  
Fünfter Abschnitt 
Reisebeschränkungen, Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften 
  
Reisebeschränkungen26
Geltung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes27
Verordnungsermächtigung27a
Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes28
Änderung des Gesetzes über den Niedersächsischen Landesrechnungshof29
In-Kraft-Treten30