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Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: Nds. AGBGB
Gliederungs-Nr.: 40100010000000
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)

Vom 4. März 1971 (Nds. GVBl. S. 73 - VORIS 40100 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. März 2011 (Nds. GVBl. S. 89)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Zuständigkeitsregelungen 
  
Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht1
(weggefallen)2
Vollziehung von Auflagen3
Öffentliche Ermächtigung von Handelsmäklern4
  
Zweiter Abschnitt 
Altenteilsverträge 
  
Geltungsbereich5
Dingliche Sicherung6
Auslegungsregeln7
Vorauszahlung8
Folgen der Nichterfüllung9
Leistung von Erzeugnissen10
Lastentragung11
Wohnung des Gläubigers12
Mitbenutzung der Wohnung des Schuldners13
Störung des Zusammenlebens durch den Schuldner14
Störung des Zusammenlebens durch den Gläubiger15
Aufgabe der Wohnung aus anderen Gründen16
Ehegatten und Lebenspartner als Berechtigte17
  
Dritter Abschnitt 
Aufgebotsverfahren 
  
Aufgebotsfristen17a
  
Vierter Abschnitt 
Grundstücksrecht 
  
Selbstständige Gerechtigkeiten und Nutzungsrechte18
Eigentum an buchungsfreien Grundstücken19
Dienstbarkeiten an buchungsfreien Grundstücken20
Kündigungsrecht bei Grundpfandrechten21
Nicht eintragungsbedürftige Rechte22
(weggefallen)23
Anwendung des § 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes24
  
Fünfter Abschnitt 
Fundrecht 
  
Bekanntmachung von Funden25
  
Sechster Abschnitt 
Mündelsicherheit 
  
Öffentliche Sparkassen26
  
Siebenter Abschnitt 
Fideikommisse 
  
Fortbestehende Rechte27
  
Achter Abschnitt 
Vererbung eines Landguts 
  
Ertragswert28
  
Neunter Abschnitt 
Staatshaftung 
  
Gebührenbeamte28a
Haftung bei Unzurechnungsfähigkeit28b
  
Zehnter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Aufhebungsvorschrift29
Übergangsvorschriften30
In-Kraft-Treten31