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Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NLVO
Gliederungs-Nr.: 20411010300000
Normtyp: Rechtsverordnung

Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) (1)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 2001 (Nds. GVBl. S. 315 - VORIS 20411 01 03 00 000 -)

Außer Kraft am 1. April 2009 durch § 50 Absatz 2 der Verordnung vom 30. März 2009 (Nds. GVBl. S. 118)

Aufgrund des § 21 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 19. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 33) wird verordnet:

Inhaltsübersicht(2)§§
  
Teil I 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Ordnung und Einrichtung von Laufbahnen2
Einstellung, Auslese3
Erwerb der Befähigung4
Laufbahnwechsel5
Laufbahnwechsel von Polizeivollzugsbeamten6
Probezeit7
Doppelbeamtenverhältnis8
Dienstbezeichnungen vor der Anstellung und bei vorübergehender Verwendung9
Anstellung10
Verleihung von Beförderungsämtern11
Dienstzeiten für die Verleihung von Beförderungsämtern und für den Aufstieg sowie Erprobungszeiten12
Schwerbehinderte13
  
Teil II 
Laufbahnbewerber 
  
Abschnitt I 
Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst 
  
1. Titel 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Vorbereitungsdienst14
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes und der Einführungszeit15
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen16
Laufbahnprüfungen17
Dauer der Probezeit, Altersgrenze18
(weggefallen)19
(weggefallen)20
  
2. Titel 
Einfacher Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst21
Vorbereitungsdienst22
  
3. Titel 
Mittlerer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst23
Vorbereitungsdienst24
(weggefallen)25
  
4. Titel 
Gehobener Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst26
Vorbereitungsdienst27
Hochschulprüfung als Laufbahnprüfung28
(weggefallen)29
(weggefallen)29a
  
5. Titel 
Höherer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst30
Vorbereitungsdienst31
  
Abschnitt Ia 
Aufstieg 
  
Gemeinsame Vorschriften32
Aufstieg in den mittleren Dienst32a
Aufstieg in den mittleren Dienst für besondere Verwendungen32b
Aufstieg in den gehobenen Dienst32c
Aufstieg in den gehobenen Dienst für besondere Verwendungen32d
Aufstieg in den höheren Dienst32e
Kommission für den Aufstieg in den höheren Dienst32f
Aufgaben der Aufstiegskommission32g
Aufstieg in den höheren Dienst für besondere Verwendungen32h
  
Abschnitt II 
Besondere Vorschriften für bestimmte Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst 
  
Laufbahn des mittleren Gestütsdienstes33
Laufbahn des gehobenen Polizeiberufsfachschuldienstes34
Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes35
  
Abschnitt III 
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung 
  
Allgemeines36
Abweichungen von den Vorschriften über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung37
Besondere Vorschriften für die Probezeit38
  
Teil IIa 
Bewerber aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 
  
Anerkennung des Diploms38a
Ausgleichsmaßnahmen38b
Eignungsprüfung38c
Anpassungslehrgang38d
Bescheid38e
Berufsbezeichnung38f
  
Teil III 
Andere Bewerber 
  
Andere Bewerber39
  
Teil IV 
Dienstliche Beurteilung und Fortbildung 
  
Dienstliche Beurteilungen40
Fortbildung41
  
Teil V 
Schlussvorschriften 
  
Ausnahmen42
Zuständigkeit für den Präsidenten des Landtages und den Präsidenten des Landesrechnungshofes43
Zuständigkeit für mittelbare Landesbeamte44
Versetzung von Beamten und Übernahme von früheren Beamten45
(weggefallen)46
(weggefallen)47
(weggefallen)48
(weggefallen)49
(weggefallen)50
(weggefallen)51
(weggefallen)52
Dienstzeit bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden53
Aufhebung von Vorschriften54
In-Kraft-Treten55
Anlagen 
  
Einstellungsvoraussetzungen für Laufbahnen des gehobenen Dienstes nach § 28 NLVO
zu § 28
Laufbahn des gehobenen Bibliothekendienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken
Anlage 1
  
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung
zu § 36
Anlage 2a
  
Vorbemerkungen 
  
Laufbahnen des einfachen Dienstes1.
Laufbahn des einfachen Gestütsdienstes1.1
  
Laufbahnen des mittleren Dienstes2.
Laufbahn des Krankenpflegedienstes2.1
Laufbahnen des Werkdienstes bei den Landeskrankenhäusern2.2
Laufbahn des mittleren nautischen Dienstes2.3
Laufbahn des mittleren technischen Dienstes in der Staatlichen Wasser- und Abfallwirtschaftsverwaltung2.4
Laufbahn des Werkdienstes im Justizvollzug2.5
Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes2.6
Laufbahn des mittleren Landesplanungsdienstes2.7
Laufbahn des mittleren Fischereiverwaltungsdienstes2.8
  
Laufbahnen des gehobenen Dienstes3.
Laufbahn das Weinkontrolleurs3.1
Laufbahn des gehobenen Dienstes der Fachrichtung Krankenversicherung in der Landesverwaltung3.2
Laufbahn des gehobenen Dienstes der Fachrichtung Unfallversicherung beim Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales3.3
Laufbahn des gehobenen Sozialdienstes3.4
Laufbahn des gehobenen nautischen Dienstes3.5
Laufbahn des gehobenen bergtechnischen Dienstes3.6
Laufbahn des gehobenen Bergvermessungsdienstes3.7
Laufbahnen des gehobenen geologischen Dienstes3.8
Laufbahn der Oberlehrer im Justizvollzugsdienst3.9
Laufbahn des gehobenen stenografischen Dienstes in der Landtagsverwaltung3.10
Laufbahn des gehobenen Landesplanungsdienstes3.11
  
Laufbahnen des höheren Dienstes4.
Laufbahn der Polizeipsychologen4.1
Laufbahn des höheren statistischen Dienstes4.2
Laufbahn des amtsärztlichen Dienstes4.3
Laufbahnen des ärztlichen Dienstes mit Gebietsbezeichnung - ausgenommen amtsärztlicher Dienst (Nummer 4.3) -4.4
- aufgehoben -4.5
Laufbahn des ärztlichen Gutachter- und beratenden ärztlichen Prüfdienstes bei den Landesversicherungsanstalten4.6
Laufbahn des ärztlichen Dienstes4.7
Laufbahn des zahnärztlichen Dienstes4.8
Laufbahn der Psychologen im Gesundheitsdienst4.9
Laufbahn der Apotheker4.10
Laufbahn der Biologen4.11
Laufbahn der Chemiker4.12
Laufbahn der Lebensmittelchemiker4.13
Laufbahn der Physiker4.14
Laufbahn des höheren Dienstes im Prüfwesen für Baustatik4.15
Laufbahn der Meteorologen4.16
Laufbahn des höheren Sozialdienstes4.17
Laufbahnen des höheren geologischen Dienstes4.18
Laufbahnen des höheren technischen Dienstes bei der amtlichen Materialprüfung4.19
Laufbahn des höheren Dienstes bei den Handwerkskammern4.20
Laufbahn des höheren Eichdienstes4.21
Laufbahnen des höheren wissenschaftlichen Dienstes bei den Landwirtschaftskammern4.22
Laufbahnen des höheren Fischereiverwaltungsdienstes4.23
Laufbahn des tierärztlichen Dienstes -ohne Laufbahn des höheren Veterinärdienstes (amtstierärztlicher Dienst)-4.24
Laufbahnen des höheren wissenschaftlichen gewässerkundlichen Dienstes in der Staatlichen Wasser- und Abfallwirtschaftsverwaltung4.25
Laufbahn des höheren pädagogischen Dienstes im Justizvollzugsdienst4.26
Laufbahn der Psychologen im Justizvollzugsdienst4.27
Laufbahn der Pfarrer im Justizvollzugsdienst4.28
Laufbahn des höheren Dienstes bei der Landeszentrale für politische Bildung4.29
Laufbahn des höheren Dienstes für Kernenergie und Strahlenschutz bei der atomrechtlichen Genehmigungs-, Aufsichts- und Planfeststellungsbehörde4.30
Laufbahnen des höheren wissenschaftlichen Dienstes an Forschungsinstituten und Museen sowie in der Denkmal-, Kunst- und Kulturpflege4.31
Laufbahn des höheren stenografischen Dienstes in der Landtagsverwaltung4.32
Laufbahn des höheren Dienstes in der Informations- und Kommunikationstechnik4.33
Laufbahn des höheren Landesplanungsdienstes4.34
Laufbahn des höheren Dienstes der Fachrichtung Krankenversicherung4.35
  
Besondere Vorschriften für den Aufstieg ohne Prüfung in die Laufbahn des höheren pädagogischen Dienstes im Justizvollzugsdienst
zu § 36
Anlage 2b
(1) Amtl. Anm.:
Die §§ 38a bis 38f dieser Verordnung dienen der Umsetzung
  • der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsbildung abschließen (ABl. EG 1989 Nr. L 19 S. 16), geändert durch die Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2001 (ABl. EG 2001 Nr. L 206 S. 1), und
  • der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), zuletzt geändert durch die Entscheidung der Kommission vom 28. Januar 2004 (ABl. EU Nr. L 32 S. 15).
(2) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.