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Nachbarschaftsgesetz (NbG)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Nachbarschaftsgesetz (NbG)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: NbG
Referenz: 40.8

Vom 13. November 1997 (GVBl. LSA S. 958)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSA S. 340)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Grundsätze1
Anwendungsbereich2
Anzeige von Vorhaben, Einwendungen3
Verjährung4
  
Abschnitt 2 
Nachbarwand 
  
Errichtung5
Anbau, Anzeige6
Vergütung7
Erhöhen8
Beseitigung vor dem Anbau9
Unterhaltung, Abbruch10
  
Abschnitt 3 
Grenzwand 
  
Begriff11
Errichtung einer zweiten Grenzwand12
Anbau13
Errichtung einer zweiten Grenzwand14
Abbruch eines Gebäudes15
Übergreifende Bauteile16
  
Abschnitt 4 
Bodenveränderungen 
  
Verbot der Schädigung des benachbarten Grundstücks17
  
Abschnitt 5 
Hammerschlags- und Leiterrecht 
  
Inhalt und Umfang18
Nutzungsentschädigung19
Schadensersatz20
  
Abschnitt 6 
Höherführen von Abgasanlagen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen 
  
Duldungspflichten21
  
Abschnitt 7 
Einfriedung der Grundstücke 
  
Einfriedungspflicht22
Anforderungen an Grundstückseinfriedungen23
Standort der Einfriedung24
Gemeinsame Einfriedung25
Ausnahmen26
Anzeigepflicht27
Beseitigungsanspruch28
  
Abschnitt 8 
Wasserrechtliches Nachbarschaftsrecht 
  
Veränderung des Grundwasserspiegels29
Wild abfließendes Wasser30
Hinderung des Zuflusses31
Wiederherstellung des früheren Zustandes32
  
Abschnitt 9 
Traufwasser, Abwässer 
  
Störungsverbot33
  
Abschnitt 10 
Grenzabstände für Pflanzen 
  
Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke34
Ausnahmen35
Berechnung des Abstandes36
Grenzabstände im Weinbau37
Grenzabstände für Wald38
Beseitigung, Zurückschneiden39
Ausschluss des Anspruchs auf Beseitigung und auf Zurückschneiden40
Ersatzanpflanzungen41
Nachträgliche Änderungen42
  
Abschnitt 11 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschriften und Bestandsschutz43
Außer-Kraft-Treten von Vorschriften44
In-Kraft-Treten45