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Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz - NRG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz - NRG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: NRG
Gliederungs-Nr.: 403
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Nachbarrecht
(Nachbarrechtsgesetz - NRG)

In der Fassung vom 8. Januar 1996 (GBl. S. 54)

Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GBl. S. 617)

Auf Grund von Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes vom 26. Juli 1995 (GBl. S. 605) wird nachstehend der Wortlaut des Nachbarrechtsgesetzes in der sich aus

  1. 1.

    dem Gesetz über das Nachbarrecht vom 14. Dezember 1959 (GBl. S. 171),

  2. 2.

    der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 6. April 1964 (GBl. S. 151) und

  3. 3.

    dem Gesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes vom 26. Juli 1995 (GBl. S. 605)

ergebenden Fassung bekannt gemacht.

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
1. Abschnitt 
Gebäude 
  
Ableitung des Regenwassers und des Abwassers1
Traufberechtigung bei baulichen Änderungen2
Abstand von Lichtöffnungen3
Abstand von Ausblick gewährenden Anlagen4
Lichtöffnungen und andere Gebäudeteile, die auf öffentliche Wege oder Plätze Ausblick gewähren5
Abstand schadendrohender und störender Anlagen6
Gebäudeabstände und Einfriedigungen bebauter Grundstücke im Außenbereich7
Gründungstiefe7a
Überbau7b
Überbau durch Wärmedämmung7c
Hammerschlags- und Leiterrecht7d
Benutzung von Grenzwänden7e
Leitungen7f
  
2. Abschnitt 
Aufschichtungen und Gerüste 
  
(ohne Titel)8
  
3. Abschnitt 
Erhöhungen 
  
Abstände und Vorkehrungen bei Erhöhungen9
Befestigung von Erhöhungen10
  
4. Abschnitt 
Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen 
  
1.  
Abstände 
  
Tote Einfriedigungen11
Hecken12
Spaliervorrichtungen13
Rebstöcke in Weinbergen14
Waldungen15
Sonstige Gehölze16
Hopfenpflanzungen17
Begünstigung von Weinbergen und Erwerbsgartenbaugrundstücken18
Verhältnis zu landwirtschaftlich nicht genutzten Grundstücken19
Pflanzungen hinter geschlossenen Einfriedigungen20
Verhältnis zu Wegen, Gewässern und Eisenbahnen; Ufer- und Böschungsschutz21
Feststellung der Abstände22
  
2.  
Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln 
  
Überragende Zweige23
Eingedrungene Wurzeln24
Bäume an öffentlichen Wegen25
  
5. Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Verjährung26
Vorrang von Festsetzungen im Bebauungsplan27
Erklärte Waldlage, erklärte Reblage und erklärte Gartenbaulage28
Erlass von Gemeindesatzungen29
  
6. Abschnitt 
Einwirkung von Verkehrsunternehmen 
  
(ohne Titel)30
  
7. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Durch Zeitablauf entstandene Fensterschutzrechte31
Alte Mauerrechte32
Bestehende Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen, Pflanzungen und bauliche Anlagen33
Bäume von Waldgrundstücken34
Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln von bestehenden Obstbäumen35
Verweisung auf aufgehobene Vorschriften36
Inkrafttreten 37