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Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NPersVG
Gliederungs-Nr.: 20470020000000
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2016 (Nds. GVBl. S. 2 - VORIS 20470 02 00 00 000 -) *

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 111)

I n h a l t s ü b e r s i c h t (1)§§
  
E r s t e r  T e i l 
Personalvertretungen 
  
  
E r s t e s  K a p i t e l 
Allgemeine Vorschriften 
  
Bildung von Personalvertretungen; Geltungsbereich1
Grundsätze der Zusammenarbeit; Neutralität2
Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen3
Beschäftigte4
Bildung von Gruppen5
Dienststelle6
Gemeinsame Dienststelle7
Dienststellenleitung; Vertretung8
Schweigepflicht; elektronische Übermittlung9
Unfallfürsorge9a
  
Z w e i t e s  K a p i t e l 
Personalrat; Personalversammlung 
  
E r s t e r  A b s c h n i t t 
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats 
  
Wahl von Personalräten10
Wahlberechtigung11
Wählbarkeit12
Zahl der Personalratsmitglieder13
Gruppenvertretung14
Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer15
Allgemeine Wahlgrundsätze; Gruppenwahl; gemeinsame Wahl16
Wahlvorschläge17
Wahlvorstand18
Aufgaben des Wahlvorstandes19
Schutz der Wahl; Kostenlast der Dienststelle20
Anfechtung der Wahl21
  
Z w e i t e r  A b s c h n i t t 
Amtszeit des Personalrats 
  
Zeitpunkt der Personalratswahl; Ende der regelmäßigen Amtszeit22
Vorzeitige Neuwahl des Personalrats23
Ausschluss eines Mitgliedes und Auflösung des Personalrats durch gerichtliche Entscheidung24
Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat25
Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat; zeitweilige Verhinderung26
Eintritt von Ersatzmitgliedern27
  
D r i t t e r  A b s c h n i t t 
Geschäftsführung des Personalrats 
  
Vorsitz28
Einberufung der Personalratssitzungen29
Durchführung der Personalratssitzungen30
Beschlüsse des Personalrats31
Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und Gruppenangelegenheiten32
Aussetzung von Personalratsbeschlüssen33
Sitzungsniederschrift34
Geschäftsordnung35
Sprechstunden36
Kosten37
Verbot der Entgelterhebung38
Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung39
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen40
Schutzvorschriften41
  
V i e r t e r  A b s c h n i t t 
Personalversammlung 
  
Personalversammlung42
Einberufung; Tätigkeitsbericht43
Zeitpunkt44
Befugnisse der Personalversammlung45
Teilnahme der Dienststelle sowie weiterer Personen46
  
D r i t t e s  K a p i t e l 
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat 
  
Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretungen47
Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen48
Gesamtpersonalrat49
  
V i e r t e s  K a p i t e l 
Jugend- und Auszubildendenvertretungen 
  
Bildung; Wahlberechtigung und Wählbarkeit50
Zusammensetzung51
Wahlvorschriften; Amtszeit52
Vorsitz; Geschäftsführung53
Aufgaben und Befugnisse54
Jugend- und Auszubildendenversammlung55
Zusammenarbeit mit dem Personalrat56
Gesamtjugend- und -auszubildendenvertretung56a
Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung an Sitzungen der Stufenvertretungen57
Schutzvorschriften für Auszubildende58
  
F ü n f t e s  K a p i t e l 
Beteiligung der Personalvertretung 
  
E r s t e r  A b s c h n i t t 
Allgemeines 
  
Allgemeine Aufgaben des Personalrats59
Informationsrecht des Personalrats60
Wirtschaftsausschuss60a
Behandlung personenbezogener Unterlagen61
Gemeinsame Besprechungen62
Unzulässige Maßnahmen63
  
Z w e i t e r  A b s c h n i t t 
Mitbestimmung 
  
Umfang der Mitbestimmung64
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen65
Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen66
Mitbestimmung bei organisatorischen Maßnahmen67
Mitbestimmungsverfahren68
Initiativrecht des Personalrats69
Verfahren bei Nichteinigung70
Einigungsstelle71
Verfahren der Einigungsstelle72
Regionale Landesämter für Schule und Bildung, Landesamt für Steuern und Polizeibehörden als übergeordnete Dienststelle und oberste Dienstbehörde72a
Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle73
Vorläufige Regelungen74
  
D r i t t e r  A b s c h n i t t 
Andere Formen der Beteiligung 
  
Herstellung des Benehmens75
Verfahren zur Herstellung des Benehmens76
Arbeits- und Gesundheitsschutz77
Dienstvereinbarungen78
  
V i e r t e r  A b s c h n i t t 
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats 
  
Zuständigkeit des Personalrats und der Stufenvertretungen79
Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats80
  
F ü n f t e r  A b s c h n i t t 
Allgemeine Regelungen auf Landesebene 
  
Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften81
Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts82
  
S e c h s t e s  K a p i t e l 
Gerichtliche Entscheidungen 
  
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte83
Fachkammern und Fachsenate84
  
Z w e i t e r  T e i l 
Sondervorschriften 
  
E r s t e s  K a p i t e l 
Grundsatz 
  
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige85
  
Z w e i t e s  K a p i t e l 
Polizei 
  
Dienststellen; Polizeibezirkspersonalräte; Polizeihauptpersonalrat86
Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte87
  
D r i t t e s  K a p i t e l 
Verfassungsschutz 
  
Sonderregelungen88
  
V i e r t e s  K a p i t e l 
Staatliche Hochbauverwaltung 
  
Bildung eines Bezirks- und eines Hauptpersonalrats89
  
F ü n f t e s  K a p i t e l 
- aufgehoben -90
  
S e c h s t e s  K a p i t e l 
- aufgehoben -91
  
S i e b e n t e s  K a p i t e l 
Öffentliche Schulen und Studienseminare 
  
Geltungsbereich92
- aufgehoben -93
Dienststellen94
Schulpersonalvertretungen; Auszubildendenpersonalrat95
Wahlberechtigung96
Wählbarkeit und Nachwahl zum Auszubildendenpersonalrat97
Wahlvorstand98
Freistellung von Mitgliedern der Schulpersonalvertretungen und des Auszubildendenpersonalrats99
Personalversammlung und Schulpersonalratssitzung100
Beteiligung der Schulpersonalvertretungen101
Zuständigkeit der Schulpersonalvertretung bei beurlaubten Schulleiterinnen, Schulleitern und Lehrkräften102
- aufgehoben -103
- aufgehoben -104
  
A c h t e s  K a p i t e l 
Öffentliche Hochschulen 
  
Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte; organisatorische Sonderregelungen105
  
N e u n t e s  K a p i t e l 
Öffentliche Theater und Orchester 
  
Sonderregelungen106
  
Z e h n t e s  K a p i t e l 
Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse 
  
Allgemeines107
Abweichung107a
Verfahren bei Nichteinigung107b
Einigungsstelle107c
Verfahren der Einigungsstelle107d
Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle107e
Verfahren zur Herstellung des Benehmens107f
  
E l f t e s  K a p i t e l 
Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung 
  
Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Zehnten Kapitels; Bestellung der Mitglieder der Einigungsstelle108
Mitglieder in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung108a
Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute und ihre Verbände109
Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung110
  
Z w ö l f t e s  K a p i t e l 
Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst 
  
- aufgehoben -111
- aufgehoben -112
- aufgehoben -113
Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst114
  
D r i t t e r  T e i l 
Schluss- und Übergangsvorschriften 
  
Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes115
Verweisung auf andere Gesetze116
Umbildung von Körperschaften und Dienststellen117
Wahlordnung118
Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes119
Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes120
Übergangsvorschriften121
- aufgehoben -122
- aufgehoben -123
- aufgehoben -124
- aufgehoben -125
Inkrafttreten126
* Red. Anm.:

Neubekanntmachung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Vom 9. Februar 2016

Aufgrund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 393) wird nachstehend der Wortlaut des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vom 2. März 1994 (Nds. GVBl. S. 95) in der nunmehr geltenden Fassung unter Berücksichtigung

  1.  

    der Bekanntmachung vom 22. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 11),

  2.  

    des Artikels 5 des Gesetzes vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 319),

  3.  

    des Artikels 7 des Gesetzes vom 13. September 2007 (Nds. GVBl. S. 444),

  4.  

    des Artikels 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 408),

  5.  

    des Artikels 8 des Gesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72),

  6.  

    des Artikels 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 366),

  7.  

    des Artikels 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2010 (Nds. GVBl. S. 16),

  8.  

    des Artikels 2 des Gesetzes vom 16. März 2011 (Nds. GVBl. S. 83),

  9.  

    des Artikels 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2011 (Nds. GVBl. S. 210) und

  10.  

    des Artikels 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 393)

bekannt gemacht.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

P i s t o r i u s
Minister

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.