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Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: MessEG
Gliederungs-Nr.: 7141-8
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
(Mess- und Eichgesetz - MessEG)

Vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723) (1)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 26)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich des Gesetzes1
Allgemeine Begriffsbestimmungen2
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen3
Verordnungsermächtigungen4
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte5
  
Abschnitt 2 
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt 
  
Unterabschnitt 1 
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen 
  
Inverkehrbringen von Messgeräten6
Vermutungswirkung7
Konformitätserklärung8
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten9
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte10
  
Unterabschnitt 2 
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen 
  
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle11
Befugnisse der anerkennenden Stelle12
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen13
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden14
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle15
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle16
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle17
Vergabe von Kennnummern18
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle19
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle20
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen21
Akkreditierte interne Stelle21a
Widerruf der Anerkennung22
  
Unterabschnitt 3 
Pflichten der Wirtschaftsakteure 
  
Pflichten des Herstellers23
Pflichten des Bevollmächtigten24
Pflichten des Einführers25
Pflichten des Händlers26
  
Unterabschnitt 4 
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen 
  
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung27
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden28
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 2829
  
Unterabschnitt 5 
Verordnungsermächtigung 
  
Verordnungsermächtigung30
  
Abschnitt 3 
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten 
  
Unterabschnitt 1 
Verwenden von Messgeräten und Messwerten 
  
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten31
Anzeigepflicht32
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten33
Vermutungswirkung34
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen35
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen36
  
Unterabschnitt 2 
Eichung und Befundprüfung 
  
Eichung und Eichfrist37
Verspätete Eichungen38
Befundprüfung39
Zuständige Stellen für die Eichung40
  
Unterabschnitt 3 
Verordnungsermächtigung 
  
Verordnungsermächtigung41
  
Abschnitt 4 
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten 
  
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten42
Anforderungen an Fertigpackungen43
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten44
  
Abschnitt 5 
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung 
  
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt45
Regelermittlungsausschuss46
Metrologische Rückführung47
  
Abschnitt 6 
Metrologische Überwachung 
  
Unterabschnitt 1 
Marktüberwachung 
  
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit48
Marktüberwachungskonzept49
Marktüberwachungsmaßnahmen50
Formale Nichtkonformität50a
Risiko durch konforme Messgeräte50b
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen51
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung52
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung53
  
Unterabschnitt 2 
Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten 
  
Grundsätze der Verwendungsüberwachung54
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung55
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung56
  
Unterabschnitt 3 
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen 
  
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen57
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen58
  
Abschnitt 7 
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften 
  
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung59
Bußgeldvorschriften60
Einziehung61
  
Abschnitt 8 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsvorschriften62
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722)