Mergers & Acquisitions
Gesetzlich nicht geregelt.
Wirtschaftsrechtlicher, aus dem Englischen entnommener Ausdruck für die verschiedensten Formen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenskäufen.
Der Begriff "Mergers & Acquisitions" ist auch im deutschen Wirtschaftsrecht eine feste Bezeichnung geworden: Zwar gibt es keine allgemeingültige bzw. genau abgrenzbare Definition, erfasst werden die verschiedensten Formen von Unternehmensverschmelzungen, Unternehmenskäufen, Bildungen von Gemeinschaftsunternehmen sowie Unternehmenskooperationen.
Unterschieden werden die verschiedenen Formen der M&A-Transaktionen u.a. nach den Beteiligten, der Art und Weise der Durchführung und der Art und Weise der Beteiligung bzw. Kooperation.
Mergers & Acquisitions betrifft folgende Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht. Dies erfordert eine Fülle von Spezialkenntnissen, sodass sich viele Rechtsanwaltskanzleien bzw. Unternehmensberatungen auf dieses Gebiet spezialisiert haben.
Dahmen/Oehlrich: Die Entwicklung des Marktes für Mergers & Acquisitions in Osteuropa; Wirtschaft und Recht in Osteuropa - WiRO 2010, 129
Dreßler: Patente in technologieorientierter Mergers & Aquisition; Dissertation 2006
Engelhardt: Mergers & Acquisitions: Aktuelles zu Kaufpreissicherung und variablen Kaufpreisklauseln; GmbH-Rundschau - GmbHR 2014, 257
Gran: Abläufe bei Mergers & Acquisitions; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2008, 1409
Hanke/Socher/Wittinghofer: Fachbegriffe aus M & A und Corporate Finance; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 495, 664, 829, 1125, 1261, 1435, 1576 und 2024
Krause/Albien: BB-Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport zu Mergers & Acquisitions und Corporate Finance; Betriebs-Berater - BB 2015, 194
Mehrbrey: Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf; 1. Auflage 2016
Walangitang: Berufsbegleitender Postgraduierten-Studiengang "Mergers & Acquisitions" in Münster - Ein Erfahungsbericht; Finanzberater - FB 2004, 470