Lohnfortzahlungsversicherung

 Normen 

AAG

 Information 

Das Lohnfortzahlungsgesetz wurde zum 31.12.2005 aufgehoben.

Das Recht des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlungen ist nunmehr im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) geregelt.

 Siehe auch 

BSG 24.06.1992 - 1 RK 34/91 (Umlagebeteiligungspflicht auch, wenn Betrieb keine Arbeitnehmer beschäftigt)

BSG 17.04.1991 - 1/3 RK 21/88 (Erstattungsanspruch nur bei einem Beschäftigungsverbot, nicht bei allgemeiner Arbeitsunfähigkeit aufgrund Schwangerschaft)

Buchner: Sicherung des Mutterschaftsgeldzuschusses durch das Aufwendungsausgleichsgesetz; Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - NZA 2006, 121