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Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LSÜG
Gliederungs-Nr.: 12-3
Normtyp: Gesetz

Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)

Vom 8. März 2000 (GVBl. S. 70)

Zuletzt geändert durch § 41 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GVBl. S. 43)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Sicherheitsüberprüfungen bei öffentlichen Stellen 
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich und Zweck1
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten2
Betroffene und einbezogene Personen3
Zuständigkeiten4
Verschlusssachen5
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte6
Sicherheitsrisiko, sicherheitserhebliche Erkenntnis, Sicherheitshinweise7
Rechte und Pflichten der betroffenen und der einbezogenen Personen8
  
Abschnitt 2 
Überprüfungsarten 
  
Arten der Sicherheitsüberprüfung9
Einfache Sicherheitsüberprüfung10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung11
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen12
  
Abschnitt 3 
Befugnisse und Maßnahmen 
  
Allgemeine Befugnisse13
Sicherheitserklärung14
Aufgaben und Maßnahmen der zuständigen Stelle15
Aufgaben und Maßnahmen der mitwirkenden Behörde16
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung17
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit18
Unterrichtungspflichten19
Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung20
  
Abschnitt 4 
Datenverarbeitung 
  
Zweckbindung21
Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten22
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten23
  
Teil 2 
Sonderregelungen für Sicherheitsüberprüfungen bei nicht öffentlichen Stellen 
  
Anwendungsbereich24
Zuständigkeiten25
Datenverarbeitung durch die nicht öffentliche Stelle26
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe einer sicherheitserheblichen Erkenntnis27
Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten28
  
Teil 3 
Reisebeschränkungen 
  
Anzeigepflicht, Befugnisse der zuständigen Stelle29
  
Teil 4 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen30
Verwaltungsvorschriften31
Geltung des Landesdatenschutzgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes32
Strafbestimmungen33
Einschränkung von Grundrechten34
Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz35
In-Kraft-Treten36