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Landesjagdgesetz (LJG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesjagdgesetz (LJG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LJG
Referenz: 792-1

Vom 5. Februar 1979 (GVBl. S. 23, BS 792-1)

Außer Kraft am 22. Juli 2010 durch § 55 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2010 (GVBl. S. 149) (1)

Inhaltsübersicht(2)§§
  
Erster Abschnitt 
Jagdrecht 
  
Duldung von Hegemaßnahmen1
Ablieferungs- und Anzeigepflicht2
  
Zweiter Abschnitt 
Jagdbezirke 
  
Gestaltung der Jagdbezirke3
Befriedete Bezirke4
Eigenjagdbezirke5
Gemeinschaftliche Jagdbezirke6
Jagdgenossenschaft7
Jagdnutzung8
  
Dritter Abschnitt 
Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts 
  
Jagdpachtvertrag9
Höchstzahl der Jagdpächter, Weiterpächter und Unterpächter10
Jagderlaubnisse11
Einstweilige Anordnung12
Nachfolge des Jagdpächters13
  
Vierter Abschnitt 
Hegegemeinschaften 
  
Bildung von Hegegemeinschaften14
  
Fünfter Abschnitt 
Jagdschein 
  
Jagdscheinerteilung15
Jägerprüfung, Falknerprüfung16
Gesellschaftsjagden17
Jagdscheingebühren, Jagdabgabe18
  
Sechster Abschnitt 
Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung 
  
Wegerecht19
Jagdeinrichtungen20
Verhinderung vermeidbarer Schmerzen oder Leiden des Wildes21
Wildfolge22
Abschussregelung, Abschusskontrolle23
(weggefallen)24
Bereithaltung brauchbarer Jagdhunde25
  
Siebenter Abschnitt 
Jagdbeschränkungen 
  
Sachliche Verbote und Ausnahmen26
Wildparks, örtliche Verbote27
Wildschutzgebiete, vorsätzliche Störung der Jagd27a
Sonstige Beschränkungen der Hege28
  
Achter Abschnitt 
Jagdschutz 
  
Jagdschutzberechtigte, bestätigte Jagdaufseher29
Befugnisse des Jagdschutzberechtigten30
  
Neunter Abschnitt 
Wild- und Jagdschaden 
  
Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen31
Erstattungsausschluss32
Beitreibung33
  
Zehnter Abschnitt 
Jagdverwaltung 
  
Aufgaben der Jagdverwaltung34
Jagdbehörden35
Kreisjagdbeirat36
Landesjagdbeirat37
Kreisjagdmeister38
Auskunftspflicht39
Vereinigung der Jäger40
  
Elfter Abschnitt 
Bußgeldbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten41
Entziehung des Jagdscheines42
  
Zwölfter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Ermächtigungen43
Verwaltungsvorschriften44
Überleitungsbestimmungen45
Entschädigung46
In-Kraft-Treten47
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 54 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2010 (GVBl. S. 149)
(2) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.