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Landesgesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesgesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: AGBGB
Gliederungs-Nr.: 400-1
Normtyp: Gesetz

Landesgesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB)

Vom 18. November 1976 (GVBl. S. 259)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2022 (GVBl. S. 481)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Teil 
Ausführungsvorschriften zum Recht der Schuldverhältnisse 
  
Erster Abschnitt 
Öffentliche Ermächtigung von Handelsmäklern 
  
Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer1
  
Zweiter Abschnitt 
Altenteilsverträge 
  
Geltungsbereich2
Auslegungsregeln3
Vorauszahlung4
Ort der Leistung5
Zeit der Leistung6
Art der Leistung7
Überlassung eines Grundstücks oder Grundstückteils8
Zerstörung der Wohnung9
Umfang des Wohnrechts10
Verpflegung11
Beerdigungskosten12
Leistungsstörungen13
Umwandlung in Geldrente14
Störung des Zusammenlebens durch den Berechtigten15
Störung des Zusammenlebens durch den Verpflichteten16
Tod eines Berechtigten17
Bestellung dinglicher Rechte18
  
Dritter Abschnitt 
Staatshaftung 
  
Haftung bei Unzurechnungsfähigkeit18a
Keine Haftung bei Gebührenbezug18b
  
Zweiter Teil 
Ausführungsvorschriften zum Sachenrecht 
  
Beschränkung der Vereinigung von Grundstücken19
Form der Auflassung bei Versteigerungen20
Übertragung des Eigentums an buchungsfreien Grundstücken21
(weggefallen)22
Kündigung von Grundpfandrechten23
  
Dritter Teil 
Ausführungsvorschriften zum Familien- und Erbrecht 
  
Feststellung des Ertragswerts eines Landguts24
Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern24a
  
Vierter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Überleitung altrechtlicher Vereine25
Änderung des Landesgesetzes über Unschädlichkeitszeugnisse26
Außer-Kraft-Treten von Vorschriften, Übergangsbestimmung27
Verweisung in anderen Vorschriften28
In-Kraft-Treten29
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.