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Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: AGVwGO
Gliederungs-Nr.: 303-1
Normtyp: Gesetz

Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 1977 (GVBl. S. 451)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. August 2014 (GVBl. S. 187)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit 
  
(weggefallen)1
Besetzung der Senate2
Amtszeit der Vertrauensleute3
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts4
Veröffentlichung von Entscheidungen5
  
Zweiter Abschnitt 
Vorverfahren vor den Rechtsausschüssen 
  
Zuständigkeit6
Vorlagepflicht6a
Bildung der Rechtsausschüsse7
Vorsitzender8
Beisitzer9
Ausschluss vom Beisitzeramt10
Abberufung von Beisitzern11
Ausschluss von der Mitwirkung im Verfahren12
Reihenfolge der Mitwirkung13
Verpflichtung14
Entschädigung der Beisitzer15
Verfahren16
Aufsicht17
Anderweitige Regelung des Vorverfahrens18
  
Dritter Abschnitt 
Ausschluss des Vorverfahrens bei den Rechtsanwaltskammern 
  
 18a
  
Vierter Abschnitt 
Erstattung von Kosten im Vorverfahren 
  
 19
  
Fünfter Abschnitt 
Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen 
  
 20
  
Sechster Abschnitt 
Gerichtliches Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz 
  
Wahl der Beamtenbeisitzer21
  
Siebter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Ermächtigung22
Inkrafttreten23