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Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: AbgGRhPf
Gliederungs-Nr.: 1101-4
Normtyp: Gesetz

Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz
(Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -)

Vom 21. Juli 1978 (GVBl. S. 587)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 552)

Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Absatz 4 zuletzt angepasst durch Beschluss des Landtags Rheinland-Pfalz vom 21. Dezember 2022 (GVBl. S. 488)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag1
  
Zweiter Teil 
Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf 
  
Ausübung des Mandats, Verhaltensregeln1a
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
  
Dritter Teil 
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung 
  
Erster Abschnitt 
Leistungen an Abgeordnete 
  
Entschädigung5
Aufwandsentschädigung6
Kürzung der Tagegeldpauschale7
Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung8
Dienstreisen9
  
Zweiter Abschnitt 
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag 
  
Übergangsgeld10
Anspruch auf Altersversorgung11
Höhe der Altersversorgung12
Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten13
Gesundheitsschäden14
Versorgungsabfindung15
Sterbegeld16
Hinterbliebenenversorgung17
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften18
  
Dritter Abschnitt 
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen 
  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen19
Unterstützungen20
  
Vierter Abschnitt 
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen21
  
Fünfter Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften 
  
(weggefallen)22
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften23
Aufrundung24
Verzicht, Übertragbarkeit25
Nichtanrechenbarkeit26
Verwendung im öffentlichen Dienst27
  
Vierter Teil 
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag 
  
Erster Abschnitt 
Wahlvorbereitungsurlaub28
  
Zweiter Abschnitt 
Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt 
  
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat29
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis30
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats31
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst32
Beförderungsverbot33
Hochschullehrer33a
Wahlbeamte auf Zeit34
Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes35
Angestellte des Bundes und anderer Länder36
  
Fünfter Teil 
Übergangsregelung, Inkrafttreten 
  
Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes37
Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes38
Versorgungsabfindung39
Anrechnung früherer Versorgungsbezüge40
Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld41
Unterstützung für ehemalige Abgeordnete42
Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten43
Ausführungsbestimmungen44
Änderung des Landesbeamtengesetzes45
Änderung des Landesrichtergesetzes46
Übergangsbestimmungen47
Änderung des Landeswahlprüfungsgesetzes48
Änderung des Abgeordnetenentschädigungsgesetzes49
Inkrafttreten, Weitergeltung alten Rechts50