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Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz - BFG -)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz - BFG -)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: BFG
Gliederungs-Nr.: 223-70
Normtyp: Gesetz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung
(Bildungsfreistellungsgesetz - BFG -)

Vom 30. März 1993 (GVBl. S. 157)

Zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 461)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: