Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG -)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG -)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: UAG
Gliederungs-Nr.: 1101-5
Normtyp: Gesetz

Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen
(Untersuchungsausschussgesetz - UAG -)

Vom 18. September 1990 (GVBl. S. 261)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2021 (GVBl. S. 638)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Aufgabe und Zulässigkeit1
Einsetzung2
Gegenstand der Untersuchung3
Zusammensetzung4
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender5
Ausschussmitglieder6
Ausscheiden von Ausschussmitgliedern, Ruhen der Mitgliedschaft7
Beschlussfähigkeit8
Unterausschüsse9
Sitzungen10
Ordnungsgewalt, Sitzungspolizei11
Sitzungsprotokoll12
Beweiserhebung13
Aktenvorlage und Aussagegenehmigungen14
(weggefallen)15
Zeugen16
Sachverständige17
Belehrung18
Vernehmung19
Vereidigung20
Vernehmung im Wege der Rechtshilfe21
Verlesung von Protokollen und Schriftstücken22
Sonstige Erhebungen23
Akteneinsicht, Aktenauskunft24
Unterrichtung der Öffentlichkeit25
Verschwiegenheitspflicht26
Aussetzung des Verfahrens, Auflösung des Untersuchungsausschusses27
Bericht28
Kosten und Auslagen29
Gerichtliches Verfahren30
Ergänzende Vorschriften31
(hier nicht wiedergegeben)32
In-Kraft-Treten33