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Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen
(Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
Normgeber: Thüringen

Amtliche Abkürzung: UAG
Referenz: 1101-2

Vom 7. Februar 1991 (GVBl. S. 36)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265)