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Landesgebührengesetz (LGebG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesgebührengesetz (LGebG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LGebG
Gliederungs-Nr.: 2013-1
Normtyp: Gesetz

Landesgebührengesetz (LGebG)

Vom 3. Dezember 1974 (GVBl. S. 578)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juni 2017 (GVBl. S. 106)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Erster Teil 
Anwendungsbereich 
  
Anwendungsbereich1
Berücksichtigung des europäischen Gemeinschaftsrechts1a
  
Zweiter Teil 
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen über Verwaltungsgebühren 
  
Gebührenverzeichnisse2
Gebührengrundsätze3
Gebührenarten4
Pauschgebühren5
Ermäßigung und Befreiung6
Sachliche Gebührenfreiheit7
  
Dritter Teil 
Allgemeine Vorschriften zu den Verwaltungsgebühren 
  
Persönliche Gebührenfreiheit8
Gebührenmessung9
Auslagen10
Entstehung der Kostenschuld11
Kostengläubiger12
Kostenschuldner13
Kostenentscheidung14
Gebühren in besonderen Fällen und im Widerspruchsverfahren15
Vorschusszahlung, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrecht16
Fälligkeit17
Säumniszuschlag18
Stundung, Niederschlagung und Erlass19
Verjährung20
Erstattung21
Rechtsbehelf22
Gebührenmarken23
  
Vierter Teil 
Allgemeine Vorschriften und Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen über Benutzungsgebühren 
  
Gebührenverzeichnisse24
Bemessung der Gebührensätze25
Erhebung der Benutzungsgebühr26
  
Fünfter Teil 
Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften 
  
(weggefallen)27
(weggefallen)28
(weggefallen)29
(weggefallen)30
(weggefallen)31
(weggefallen)32
Befugnis des Verordnungsgebers33
Aufhebung von Vorschriften34
  
Sechster Teil 
Schlussvorschriften 
  
Verwaltungsvorschriften35
Verweisungen36
In-Kraft-Treten37
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.