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Landeseisenbahn- und Bergbahngesetz
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Landeseisenbahn- und Bergbahngesetz
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: LEG,ST
Gliederungs-Nr.: 930.1
Normtyp: Gesetz

Landeseisenbahn- und Bergbahngesetz

Vom 12. August 1997 (GVBl. LSA S. 750)

Zuletzt geändert durch § 26 des Gesetzes vom 15. November 2012 (GVBl. LSA S. 526)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Nicht öffentliche Eisenbahnen2
  
Teil 2 
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs 
  
Auskunft und Nachschau3
Gestattung von Anschlüssen4
Sicherung der verkehrlichen Infrastruktur5
  
Teil 3 
Eisenbahnen des nicht öffentlichen Verkehrs 
  
Genehmigungsverfahren6
Rücknahme und Widerruf der Genehmigung7
Eisenbahnbetriebsleitung8
Sicherheitsvorschriften, Auskunft und Nachschau9
Personenbeförderung10
Anschluss an andere nicht öffentliche Eisenbahnen11
  
Teil 3a 
Bergbahnen 
  
Planfeststellung und Plangenehmigung11a
Genehmigungsverfahren11b
Umweltverträglichkeitsprüfung11c
  
Teil 4 
Zuständige Behörde, Aufsicht und Ordnungswidrigkeiten 
  
Zuständige Behörde12
Aufsicht13
Ordnungswidrigkeiten14
  
Teil 5 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschrift15
(weggefallen)16
In-Kraft-Treten17