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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LBO
Gliederungs-Nr.: 2130-9
Normtyp: Gesetz

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 47, 213)

Außer Kraft am 1. Mai 2009 durch § 86 Absatz 2 der Verordnung vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H S. 6) (1)

Inhaltsübersicht(2)§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeine Anforderungen3
  
Zweiter Teil 
Das Grundstück und seine Bebauung 
  
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden4
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken5
Abstandflächen6
Übernahme von Abständen und Abstandflächen auf Nachbargrundstücke7
Herstellung baurechtmäßiger Zustände nach Grundstücksteilung8
Herrichtung und Begrünung unbebauter Flächen9
Kleinkinderspielplätze10
- gestrichen -11
Sicherheit und Überschaubarkeit der Wegführung12
Gemeinschaftsanlagen13
  
Dritter Teil 
Bauliche Anlagen 
  
Abschnitt I 
Gestaltung 
  
Gestaltung baulicher Anlagen14
Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten15
  
Abschnitt II 
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung 
  
Baustelle16
Standsicherheit17
Schutz gegen schädliche Einflüsse18
Brandschutz19
Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz20
Verkehrssicherheit21
Dauerhaftigkeit und Wiederverwertung22
  
Abschnitt III 
Bauprodukte und Bauarten 
  
Bauprodukte23
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung24
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis25
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall26
Bauarten27
Übereinstimmungsnachweis28
Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers29
Übereinstimmungszertifikat30
Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen31
  
Abschnitt IV 
Wände, Decken und Dächer 
  
Tragende Wände, Pfeiler und Stützen32
Außenwände33
Trennwände34
Brandwände35
Decken36
Dächer37
  
Abschnitt V 
Treppen, Rettungswege, Aufzüge und Öffnungen 
  
Treppen38
Treppenräume und Ausgänge39
Notwendige Flure und Gänge40
Aufzüge41
Fenster, Türen, Kellerlichtschächte42
Umwehrungen43
  
Abschnitt VI 
Haustechnische Anlagen und Feuerungsanlagen 
  
Leitungen, Lüftungsanlagen, Installationsschächte und Installationskanäle44
Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen45
Wasserversorgungsanlagen46
Anlagen für Abwasser47
Einleitung des häuslichen Schmutzwassers in Kleinkläranlagen oder abflusslose Sammelgruben48
Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften49
Anlagen für feste Abfall- und Wertstoffe50
  
Abschnitt VII 
Aufenthaltsräume und Wohnungen 
  
Aufenthaltsräume51
Wohnungen52
Aufenthaltsräume in Kellergeschossen und Dachräumen53
Bäder und Toiletten54
  
Abschnitt VIII 
Besondere Anlagen 
  
Stellplätze und Garagen, Abstellanlagen für Fahrräder55
Ställe56
Behelfsgebäude und untergeordnete Gebäude57
Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten)58
Zelt- und Campingplätze58a
Barrierefreies Bauen59
  
Vierter Teil 
Die am Bau Beteiligten 
  
Grundsatz60
Bauherrin oder Bauherr61
Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser62
Unternehmerin oder Unternehmer63
Bauleiterin oder Bauleiter64
  
Fünfter Teil 
Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren 
  
Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht65
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden66
Sachliche und örtliche Zuständigkeit67
Genehmigungsbedürftige Vorhaben68
Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben69
Bauantrag und Bauvorlagen70
Bauvorlageberechtigung71
Vorbescheid72
Behandlung des Bauantrages73
Baufreistellung bei Wohngebäuden und Nebenanlagen74
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren75
Ausnahmen und Befreiungen76
Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn77
Baugenehmigung und Baubeginn78
Teilbaugenehmigung79
Geltungsdauer80
Typengenehmigung81
Genehmigung Fliegender Bauten82
Bauaufsichtliche Zustimmung83
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte84
Baueinstellung85
Beseitigung baulicher Anlagen86
Bauüberwachung87
Bauzustandsbesichtigung88
Baulasten und Baulastenverzeichnis89
Elektronische Kommunikation89a
  
Sechster Teil 
Ordnungswidrigkeiten, Verordnungs- und Satzungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten90
Verordnungsermächtigungen91
Örtliche Bauvorschriften92
Bestehende bauliche Anlagen93
Übergangsvorschriften94
(In-Kraft-Treten)95
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 85 der Verordnung vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H S. 6)
(2) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.