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Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LBauO
Gliederungs-Nr.: 213-1
Normtyp: Gesetz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

Vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 403) (1)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeine Anforderungen3
Soziale und ökologische Belange4
Gestaltung5
  
Zweiter Teil 
Das Grundstück und seine Bebauung 
  
Bebauung der Grundstücke6
Zugänge und Zufahrten7
Abstandsflächen8
Übernahme von Abständen und Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke, Grundstücksteilungen9
Höhenlage, Abfall- und Wertstoffbehälter, nicht überbaute Flächen10
Kinderspielplätze11
Einfriedungen12
  
Dritter Teil 
Bauliche Anlagen 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung 
  
Standsicherheit13
Schutz gegen schädliche Einwirkungen14
Brandschutz15
Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz16
Verkehrssicherheit17
Bauarten17a
  
Zweiter Abschnitt 
Bauprodukte 
  
Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten18
Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten18a
Verwendbarkeitsnachweise18b
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung19
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis20
Zustimmung im Einzelfall21
Übereinstimmungsbestätigung22
Übereinstimmungserklärung des Herstellerunternehmens23
Zertifizierung24
Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen25
Besondere Sachkunde- und Sorgfaltspflichten26
  
Dritter Abschnitt 
Wände, Decken und Dächer 
  
Tragende Wände, Pfeiler und Stützen27
Außenwände28
Trennwände29
Brandwände30
Decken31
Dächer32
  
Vierter Abschnitt 
Treppen, Flure, Aufzüge und Öffnungen 
  
Treppen33
Treppenräume und Ausgänge34
Notwendige Flure und Gänge35
Aufzüge36
Fenster, Türen, Kellerlichtschächte37
Umwehrungen38
  
Fünfter Abschnitt 
Feuerungs- und haustechnische Anlagen 
  
Feuerungs-, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen39
Lüftungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle, Leitungsdurchführungen40
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung41
Kleinkläranlagen und Gruben42
  
Sechster Abschnitt 
Aufenthaltsräume und Wohnungen 
  
Aufenthaltsräume43
Wohnungen44
Aufenthaltsräume und Wohnungen in Kellergeschossen und Dachräumen45
Bäder und Toilettenräume46
  
Siebter Abschnitt 
Besondere Anlagen 
  
Stellplätze und Garagen47
Ställe und Nebenanlagen48
Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude49
Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten)50
Barrierefreiheit51
Werbeanlagen und Warenautomaten52
Baustellen53
  
Vierter Teil 
Verantwortung der am Bau Beteiligten 
  
Grundsatz54
Bauherrin, Bauherr55
Entwurfsverfasserinnen, Entwurfsverfasser56
Bauleiterin, Bauleiter56a
Unternehmen57
  
Fünfter Teil 
Behörden 
  
Bauaufsichtsbehörden58
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden59
Sachliche Zuständigkeit60
  
Sechster Teil 
Verfahren 
  
Genehmigungsbedürftige Vorhaben61
Genehmigungsfreie Vorhaben62
Bauantrag63
Bauvorlageberechtigung64
Behandlung des Bauantrags65
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren66
Freistellungsverfahren67
Beteiligung der Nachbarinnen und Nachbarn68
Abweichungen69
Baugenehmigung70
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens71
Bauvorbescheid72
Teilbaugenehmigung73
Geltungsdauer der Baugenehmigung74
Typenprüfung75
Typengenehmigung75a
Fliegende Bauten76
Baubeginn77
Bauüberwachung78
Benutzung der baulichen Anlagen79
Baueinstellung80
Beseitigungsanordnung und Benutzungsuntersagung81
Abbruch verfallender baulicher Anlagen82
Vorhaben des Bundes und der Länder83
Der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben84
Nachträgliche Anforderungen85
Baulasten86
  
Siebter Teil 
Ermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Ermächtigung zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften87
Technische Baubestimmungen87a
Örtliche Bauvorschriften88
Ordnungswidrigkeiten89
Eingeleitete Verfahren90
Übergangsbestimmungen91
Außer-Kraft-Treten bestehender Vorschriften92
In-Kraft-Treten93
(1) Amtl. Anm.:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37) sind beachtet worden.

(1) Red. Anm.:

Artikel 2 Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 403):

"(2) Die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleiteten Verfahren sind nach den zur Zeit der Antragstellung geltenden Verfahrensbestimmungen weiterzuführen.

(3) Ist ein Antrag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gestellt worden, so kann die antragstellende Person verlangen, dass die Entscheidung nach dem zur Zeit der Antragstellung geltenden Recht getroffen wird."