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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Schleswig-Holstein (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Schleswig-Holstein (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LSÜG
Gliederungs-Nr.: 12-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Schleswig-Holstein
(Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 200-0-348

Vom 10. Dezember 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 651, 2004 S. 290)

Zuletzt geändert durch Artikel 86 der Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes1
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten2
Betroffener Personenkreis3
Zuständigkeit4
Verschlusssachen5
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse6
Rechte und Pflichten der betroffenen und der einbezogenen Person7
  
Abschnitt II 
Sicherheitsüberprüfung 
  
Arten der Sicherheitsüberprüfung8
Einfache Sicherheitsüberprüfung9
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen11
Datenerhebung12
Sicherheitserklärung13
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten14
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung15
Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit16
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung17
Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung18
  
Abschnitt III 
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung 
  
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte19
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen20
Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien21
Übermittlung und Zweckbindung22
Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten23
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten, Akteneinsicht24
  
Abschnitt IV 
Sonderregelungen für nicht öffentliche Stellen 
  
Anwendungsbereich25
Zuständigkeit26
Sicherheitserklärung27
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung28
Übermittlung von Informationen29
Aktualisierung der Sicherheitserklärung30
Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle31
Datenverarbeitung in Dateien32
  
Abschnitt V  
Reisebeschränkungen, Schlussvorschriften 
  
Reisebeschränkungen33
Ordnungswidrigkeiten34
Änderung von Gesetzen35
In-Kraft-Treten36