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Organisationsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesorganisationsgesetz - LOG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Organisationsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesorganisationsgesetz - LOG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Amtliche Abkürzung: LOG M-V
Referenz: 200-6

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 200 - 6

Vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98)

Geändert durch Artikel 8 Nummer 8 des Gesetzes vom 28. Oktober 2010 (GVOBl. M-V S. 615)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Teil 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Träger der Landesverwaltung2
  
Teil 2 
Allgemeine Grundsätze der Verwaltungsorganisation 
  
Bestimmung des Verwaltungsträgers, Dezentralisierung3
Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf natürliche und juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Vereinigungen4
  
Teil 3 
Aufbau der Landesverwaltung 
  
Abschnitt 1 
Unmittelbare Landesverwaltung 
  
Oberste Landesbehörden5
Obere Landesbehörden6
Untere Landesbehörden7
Errichtung, Auflösung und Verlegung von Landesbehörden8
  
Abschnitt 2 
Weitere Träger der öffentlichen Verwaltung 
  
Träger der öffentlichen Verwaltung9
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts10
Privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger11
Natürliche und juristische Personen des Privatrechts, nichtrechtsfähige Vereinigungen12
  
Teil 4 
Zuständigkeit 
  
Zuständigkeit von Landesbehörden13
Ausführung von Bundesrecht und von Rechtsakten der Europäischen Union14
  
Teil 5 
Aufsicht 
  
Abschnitt 1 
Dienst- und Fachaufsicht über Behörden des Landes 
  
Dienst- und Fachaufsicht15
Umfang der Dienst- und Fachaufsicht16
Mittel der Dienst- und Fachaufsicht17
  
Abschnitt 2 
Aufsicht über sonstige Behörden, natürliche und juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Vereinigungen 
  
Fachaufsicht über Behörden der Gemeinden, Landkreise und Ämter18
Fachaufsicht über Behörden der öffentlich-rechtlichen Körperschaften ohne Gebietshoheit, Anstalten und Stiftungen, Insolvenz19
Aufsicht über natürliche und juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Vereinigungen20
  
Teil 6 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Bestehende Behörden21
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten22
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.