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Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: LKWG M-V
Gliederungs-Nr.: 111-6
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V)

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 111 - 6

Vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586)

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Gemeinsame Bestimmungen zum Landtags- und Kommunalwahlrecht 
  
Abschnitt 1 
Wahlgrundsätze, Wahlrecht, Wählbarkeit 
  
Geltungsbereich1
Wahlgrundsätze, Wahlperiode, Anfechtung2
Wahltag, Wahlzeit3
Wahlrecht4
Ausschluss vom Wahlrecht5
Wählbarkeit6
  
Abschnitt 2 
Wahlorganisation 
  
Wahlorgane7
Wahlbehörden8
Wahlleitung9
Wahlausschüsse10
Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Wahlvorstand11
Ehrenamt12
Daten der Wahlvorstände13
  
Abschnitt 3 
Vorbereitung der Wahl 
  
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen14
Aufstellung von Wahlvorschlägen15
Inhalt von Wahlvorschlägen16
Vertrauenspersonen17
Einreichung von Wahlvorschlägen, Behandlung mangelhafter Wahlvorschläge18
Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen19
Zulassung von Wahlvorschlägen20
Bekanntmachung der Wahlvorschläge21
Wahlsichtwerbung21a
Stimmzettel22
Ausübung des Wahlrechts23
Wählerverzeichnis24
Wahlschein25
Briefwahl26
  
Abschnitt 4 
Wahlhandlung, Wahlergebnis 
  
Öffentlichkeit der Wahl27
Unzulässige Wahlwerbung und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen28
Stimmabgabe im Wahlraum, Wahrung des Wahlgeheimnisses29
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk30
Zurückweisung von Wahlbriefen31
Ungültige Stimmen32
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten33
Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag oder in der kommunalen Vertretung34
  
Abschnitt 5 
Wahlprüfung, Nachrücken, Verbotsfolgen 
  
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl35
Zuständigkeit, Beteiligte, Mitwirkung im Wahlprüfungsverfahren36
Wahlprüfungsausschuss des Landtages37
Behandlung der Wahlanfechtung im Landtag38
Kommunaler Wahlprüfungsausschuss39
Feststellung der Ergebnisse bei Wahlprüfung40
Folgen der Feststellung41
Gerichtliche Entscheidung42
Neufeststellung des Wahlergebnisses43
Wahlen in besonderen Fällen44
Vorbereitung und Durchführung von Wahlen in besonderen Fällen45
Nachrücken46
Folgen des Verbots einer Partei oder Wählergruppe47
  
Abschnitt 6 
Statistik, Kosten, Fristen und Termine 
  
Allgemeine Wahlstatistik48
Wahlkosten49
Staatliche Mittel für Einzelbewerbungen bei Landtagswahlen50
Leistungen nach dem Parteiengesetz bei Landtagswahlen51
Fristen und Termine52
  
Teil 2 
Ergänzende Bestimmungen zum Landtagswahlrecht 
  
Grundsätze der Landtagswahl53
Gliederung des Wahlgebietes bei Landtagswahlen54
Wahlvorschläge zu Landtagswahlen, Beteiligungsanzeige55
Aufstellen von Bewerberinnen und Bewerbern zu Landtagswahlen56
Wahl von Landtagsabgeordneten in den Wahlkreisen57
Wahl nach Landeslisten58
Verlust der Mitgliedschaft im Landtag59
  
Teil 3 
Ergänzende Bestimmungen zum Kommunalwahlrecht 
  
Wahlgrundsätze und Anzahl der Sitze in Gemeindevertretung und Kreistag60
Wahlgebiet, Wahlbereiche und Wahlbezirke bei Kommunalwahlen61
Wahlvorschläge zu Kommunalwahlen62
System der Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Wahlgebieten mit einem Wahlbereich63
System der Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen64
Verlust des Sitzes in Gemeindevertretung oder Kreistag65
Persönliche Voraussetzungen für die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister oder zur Landrätin oder zum Landrat66
Durchführung von Bürgermeister- oder Landratswahlen67
Feststellung des Wahlergebnisses einer Bürgermeister- oder Landratswahl68
Verlust der Rechtsstellung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates69
  
Teil 4 
Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten70
Durchführungsbestimmungen71
Übergangsregelung72
Außerkrafttreten des § 66 Absatz 1 Satz 2 und 373
  
(zu § 54 Absatz 2)Anlage
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Wahlrechts im Land Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690)