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Landeshaushaltsgesetz 2016 (LHG 2016)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landeshaushaltsgesetz 2016 (LHG 2016)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LHG 2016
Gliederungs-Nr.: 63-36
Normtyp: Gesetz

Landeshaushaltsgesetz 2016 (LHG 2016)

Vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 445)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Feststellung des Haushaltsplans1
Kredite und ergänzende Vereinbarungen2
Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen3
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, Vorfinanzierungen, Grundstücksveräußerungen, Aufgabenauslagerungen4
Institutionelle Förderung5
Budgetierung6
Leistungsauftrag7
Veräußerung und Überlassung von Vermögensgegenständen8
Gewährleistungsermächtigungen, Forderungsverkäufe9
Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeiten und Zweckbindung in besonderen Bereichen10
Fortgeltung11
Leistungsbezüge im Hochschulbereich12
Inkrafttreten13
  
GesamtplanAnlage 1
HinweisAnlage 2