Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LFGG
Gliederungs-Nr.: 3150
Normtyp: Gesetz

Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)

Vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GBl. S. 617)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
(weggefallen)1 bis 4
Allgemeine Verfahrensvorschriften5
(weggefallen)6
Mitwirkung der Urkundsbeamten, Gerichtsvollzieher und Gemeindebediensteten7
(weggefallen)8 bis 10
Ausfertigungen und Abschriften11
Vernehmung und Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen außerhalb eines anhängigen Verfahrens12
  
Zweiter Abschnitt 
Notariatsabwickler 
  
Bestellung von Notariatsabwicklern13
Person des Notariatsabwicklers, Bestellungsdauer14
Aufgabenkreis15
Amtsbezirk und Amtsbereich, Elektronische Signatur, Aufsicht16
Aktenübernahme, Verwahrung17
Kosten, ergänzende Vergütung18
Haftung19
Weitere Sonderbestimmungen20
Notarassessoren als Notariatsabwickler21
(weggefallen)22 bis 25
  
Dritter Abschnitt 
Grundbuchsachen 
  
(weggefallen)26 bis 34
Verfahren in Grundbuchsachen35
Grundbucheinsichtsstelle35a
Öffentliche Beglaubigungen durch Ratschreiber35b
  
Vierter Abschnitt 
(weggefallen)36 bis 37
  
Fünfter Abschnitt 
Nachlass- und Teilungssachen 
  
(weggefallen)38
Mitteilungen an das Nachlassgericht39
Mitwirkung der Gemeinde40
Aufgaben des Nachlassgerichts nach Landesrecht41
(weggefallen)42
Teilungssachen43
  
Sechster Abschnitt 
Amtliche Gutachten über den Wert von Grundstücken 
  
Zuständigkeit44
Verfahren45
  
Siebter Abschnitt 
Überleitungs- und Ergänzungsvorschriften 
  
Allgemeine Überleitungsvorschrift46
Überleitungsvorschrift für die Weiterführung der Amtsbezeichnung46a
Übergangsvorschrift zur Aufbewahrungsfrist der Geschäftsregister der Grundbucheinsichtsstellen47
(weggefallen)48 bis 51
  
Achter Abschnitt 
Änderung und Neubekanntmachung des Landesjustizkostengesetzes52 bis 53
  
Neunter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Aufhebungsvorschrift54
In-Kraft-Treten55