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Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Bundesrecht
Titel: Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: KSchG
Gliederungs-Nr.: 800-2
Normtyp: Gesetz

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeiner Kündigungsschutz 
  
Sozial ungerechtfertigte Kündigungen1
Änderungskündigung2
Kündigungseinspruch3
Anrufung des Arbeitsgerichtes4
Zulassung verspäteter Klagen5
Verlängerte Anrufungsfrist6
Wirksamwerden der Kündigung7
Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen8
Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers9
Höhe der Abfindung10
Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst11
Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses12
Verhältnis zu sonstigen Kündigungen13
Angestellte in leitender Stellung14
  
Zweiter Abschnitt 
Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung 
  
Unzulässigkeit der Kündigung15
Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses16
  
Dritter Abschnitt 
Anzeigepflichtige Entlassungen 
  
Anzeigepflicht17
Entlassungssperre18
Zulässigkeit von Kurzarbeit19
Entscheidungen der Agentur für Arbeit20
Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit21
Ausnahmebetriebe22
(weggefallen)22a
  
Vierter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Geltungsbereich23
Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs24
Kündigung in Arbeitskämpfen25
Berlin-Klausel25a
In-Kraft-Treten26