Kommanditgesellschaft
Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet und von deren (mindestens zwei) Gesellschaftern wenigstens einer die Stellung eines Komplementärs und wenigstens einer die Stellung eines Kommanditisten innehat.
Der Komplementär (oder persönlich haftende Gesellschafter) haftet unbeschränkt. Der Kommanditist haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber nur bis zur Höhe einer bestimmten Vermögenseinlage.
Zur Gründung schließt sich mindestens ein Komplementär durch Gesellschaftsvertrag mit mindestens einem Kommanditisten zusammen. Nach außen entsteht die KG wie die OHG mit Aufnahme der Geschäfte oder spätestens mit der verpflichtend vorgeschriebenen Handelsregistereintragung. Die Gründung einer KG geht häufig Hand in Hand mit einer Unternehmensgründung, jedoch müssen Gesellschaft und Unternehmen unterschieden werden.
Beispiel:
A will seine Kinder als Kommanditisten "in sein Unternehmen aufnehmen". Die Kinder treten nicht, wie es das Gesetz ausdrückt, in das Geschäft des A ein, sondern alle Beteiligten gründen eine KG, und A bringt sein Unternehmen in die Gesellschaft ein.
Die KG ist eine Sonderform zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG), das Recht der OHG ist daher grundsätzlich auch auf die KG anwendbar. Die Besonderheit der KG ergibt sich aus den unterschiedlichen Haftungsverhältnissen der Gesellschafter.
Die Geschäfte des Unternehmens führen allein die Komplementäre. Sie vertreten die KG nach außen. Die Kommanditisten sind zwingend ausgeschlossen. Sie können aber Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte sein. Das Eigenkapital wird durch die Kommanditisteneinlage erweitert. Als Komplementäre und als Kommanditisten kommen natürliche Personen, juristische Personen und Gesamthandsgesellschaften in Betracht.
Dritten gegenüber haftet die KG nach § 124 HGB als Personengesellschaft. Die Komplementäre haften gemäß § 128 HGB persönlich, die Kommanditisten haften gemäß §§ 171 ff. HGB bis zur Höhe ihrer Einlagen.
Gesellschaft des bürgerlichen RechtsGmbH & Co. KGPersonengesellschaftKommanditgesellschaft auf Aktien
Klein: Die Testamentsvollstreckung in Gesellschaftsbeteiligungen an offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften; Deutsches Steuerrecht - DStR 1992, 292, 326
Kort: Zulässigkeit und Grenzen von Mehrheitsentscheidungen bei Kommanditgesellschaften; Deutsches Steuerrecht - DStR 1993, 401, 438
Müller: Das gesetzliche Wettbewerbsverbot der Gesellschafter der KG; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2007, 1724
Naraschewski: Haftung bei der Spaltung von Kommanditgesellschaften; Der Betrieb - DB 1995, 1265
Szebrowski: Eigenkapitalersatzrecht - Fremdfinanzierte Gesellschafterleistungen in der Kommanditgesellschaft; Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR 2004, 365
