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Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

 Normen 

§ 184b StGB

BT-Drs. 19/23707 (zu den am 01.07.2021 in Kraft getretenen Änderungen)

 Information 

Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie.

Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Webseiten bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die entsprechenden Internetseiten werden vom Bundeskriminalamt ausschließlich gelöscht.

Zum 01.07.2021 wurde der Strafrahmen deutlich angehoben. Sowohl das Verbreiten als auch der Besitz und die Besitzverschaffung wurden als Verbrechen ausgestaltet. Folge ist, dass eine Einstellung von Verfahren wegen des Verdachts der sexualisierten Gewalt gegen Kinder aus Gründen der Opportunität wegen Geringfügigkeit nach den §§ 153, 153a StPO ausgeschlossen ist. Mit der damit erforderlichen Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens wird zudem eine spezialpräventive Wirkung auf mögliche Straftäter erzielt, da potenzielle Straftäter von einer direkten Konfrontation mit dem Tatvorwurf und den Tatfolgen im Rahmen einer Hauptverhandlung durchaus nachhaltig beeinflusst werden können.

In zwei Entscheidungen hat der BGH zur Auslegung der Tatbestandsmerkmale Stellung genommen:

  • Zur Auslegung des Merkmals "pornographisch" (BGH 11.02.2014 - 1 StR 485/13):

    "Pornographie" ist die Vermittlung sexueller Inhalte, die ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter abzielt und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes überschreitet. Nach heutigem Verständnis bestimmt sich die im Einzelfall schwer zu bestimmende Grenze nach der Wahrung der sexuellen Selbstbestimmung des Einzelnen. Pornographisch ist demgemäß die Darstellung entpersönlichter sexueller Verhaltensweisen, die die geschlechtliche Betätigung von personalen und sozialen Sinnbezügen trennt und den Menschen zum bloßen - auswechselbaren - Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht."

    "Eine derartig degradierende Wirkung wohnt der Darstellung sexueller Handlungen von, an und vor Kindern jedoch in aller Regel inne. Von Fallgestaltungen abgesehen, in denen es der Darstellung am pornographischen Charakter schon deshalb fehlt, weil sie nicht überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt - z.B. bei der Abbildung der Genitalien hierzu "posierender" Kinder in medizinischen Lehrbüchern -, sind realitiätsbezogene Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern daher regelmäßig auch "pornographisch". Eines darüber hinausgehenden "vergröberndreißerischen" Charakters der Darstellung bedarf es demgegenüber nicht."

  • Mit der Entscheidung BGH 19.03.2013 - 1 StR 8/13 hat der BGH die zuvor umstrittene Frage entschieden, dass die Beschreibung von Missbrauchshandlungen an Kindern in Worten nicht als Wiedergabe eines "tatsächlichen" oder "wirklichkeitsnahen" Geschehens i.S.v. § 184b StGB anzusehen ist.

Klargestellt wird mit § 184b Abs. 5 StGB, dass von der Strafbarkeit nicht erfasst sind die Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Davon erfasst werden nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/2601) sowohl dienstliche Pflichten der Angehörigen von Behörden wie auch Auftragsverhältnisse, die zwischen staatlichen Stellen und weiteren Personen oder Organisationen bestehen. Erweiterte Ermittlungsbefugnisse oder -möglichkeiten sind mit der Neuregelung hingegen nicht verbunden, insbesondere legitimiert diese als solche nicht zur Weitergabe kinderpornographischen Materials an Verdächtige, um in deren Kreise zu Zwecken verdeckter Ermittlungen Aufnahme zu finden.

 Siehe auch 

DNA-Analyse im Strafprozess

Inobhutnahme

IT-Strafrecht

Jugendamt

Kindeswohl - Gefährdung

Prostitution

Sexualstraftaten

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen

Busch: Strafrechtlicher Schutz gegen Kinderpornografie und Missbrauch; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2015, 977

Krause: Ermittlungen im Darknet - Mythos und Realität; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2018, 678