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Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KatSG-LSA
Gliederungs-Nr.: 2152.1
Normtyp: Gesetz

Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 (GVBl. LSA S. 339)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. November 2018 (GVBl. LSA S. 406)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Behördliche Aufgaben, Zuständigkeiten 
  
Aufgabe1
Katastrophenschutzbehörden2
Sachliche Zuständigkeit2a
Andere Behörden und Stellen3
Besondere Aufsichtsmaßnahmen4
  
Abschnitt 2 
Vorbereitungsmaßnahmen 
  
Katastrophengefahren, Auskunfts- und Meldepflichten5
Erfassung der Hilfeleistungspotenziale6
Abwehrkalender, Sonderpläne7
Katastrophenschutzstab8
Technische Einsatzleitungen9
Aus- und Fortbildung und Katastrophenschutzübungen10
  
Abschnitt 3 
Einsatzkräfte 
  
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes11
Mitwirkung der öffentlichen und privaten Organisationen12
Helfer im Katastrophenschutz13
Rechtsverhältnisse der Helfer14
Erstattungsansprüche14a
Amtshaftung15
  
Abschnitt 4 
Feststellung des Katastrophenfalles, Sonderregelungen im Katastrophenfall 
  
Feststellung und öffentliche Bekanntgabe des Katastrophenfalles16
Nachbarschaftshilfe und überörtliche Hilfe17
Hilfeleistung der Polizei18
Hilfeleistung der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes19
Sperrgebiet, Räumungen, Duldungspflichten20
Personenauskunftsstelle20a
Persönliche Hilfeleistung21
Sachleistungen22
Entschädigung23
  
Abschnitt 5 
Kostentragung 
  
Grundsätze24
Kostentragung bei Nachbarschaftshilfe und überörtlicher Hilfe25
  
Abschnitt 6 
Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten26
Einschränkung von Grundrechten27
Sprachliche Gleichstellung28
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten29