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Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: KAG
Gliederungs-Nr.: 610
Normtyp: Gesetz

Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)

Vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 233)

Übersicht§§
  
I. Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Kommunalabgaben1
Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben2
  
II. Teil 
Die einzelnen Abgaben 
  
Steuern3
Gebühren (Allgemeine)4
Verwaltungsgebühren5
Benutzungsgebühren6
Gebühren für Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und Zweckverbände7
Beiträge8
Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen8a
Besondere Wegebeiträge9
Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse10
Kurbeiträge11
  
III. Teil 
Verwaltungsverfahren 
  
Anwendung der Abgabenordnung12
Zeitliche Grenze für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich12a
Kleinbeträge, Abrundung13
Abgabenbescheide14
(weggefallen)15
(weggefallen)16
  
IV. Teil 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Abgabenhinterziehung17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung20
(weggefallen)21
  
V. Teil 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschrift zur Erhebung der Jagdsteuer22
Einschränkung von Grundrechten22a
Änderung des Vergnügungssteuergesetzes23
Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen24
Rechts- und Verwaltungsverordnungen25
Inkrafttreten, Übergangsvorschrift26