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Kommunalabgabengesetz (KAG)
Landesrecht Bayern
Titel: Kommunalabgabengesetz (KAG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: KAG
Gliederungs-Nr.: 2024-1-I
Normtyp: Gesetz

Kommunalabgabengesetz (KAG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I)

Zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
I. Abschnitt 
Abgaben nach diesem Gesetz 
  
Abgabenberechtigte1
Abgabesatzung2
Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern3
(weggefallen)4
Beiträge5
Erschließungsbeitrag5a
Fremdenverkehrsbeitrag6
Kurbeitrag7
Benutzungsgebühren8
Erstattung von Kosten für Grundstücksanschlüsse9
  
II. Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften für Kommunalabgaben 
  
Geltungsbereich10
Verpflichtung Dritter11
Abgabebescheide12
Anwendung von Vorschriften der Abgabenordnung; besondere Vorschriften13
Abgabehinterziehung14
Leichtfertige Abgabeverkürzung15
Abgabegefährdung16
Geldbußen17
  
III. Abschnitt 
Verwaltung der kommunalen Steuern 
  
Zuständigkeit18
  
IV. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschriften19
Härteausgleich Straßenausbaubeitrag19a
Einschränkung von Grundrechten20
Inkrafttreten21