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Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgJagdG
Gliederungs-Nr.: 792-1
Normtyp: Gesetz

Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)

Vom 9. Oktober 2003 (GVBl. I S. 250)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2023 (GVBl. I Nr. 1)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Grundsätze 
  
Gesetzeszweck1
  
Abschnitt 2 
Jagdbezirk und Hegegemeinschaften 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Gestaltung der Jagdbezirke2
Zerschneidung von Lebensräumen3
Entschädigung bei Angliederung von Flächen4
Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd5
Verantwortlicher Jagdbezirksinhaber (Jagdausübungsberechtigter)6
  
Unterabschnitt 2 
Jagdbezirke 
  
Eigenjagdbezirke7
Jagdflächen des Landes und des Bundes8
Gemeinschaftliche Jagdbezirke9
Jagdgenossenschaft10
Jagdnutzung11
  
Unterabschnitt 3 
  
Aufgaben und räumlicher Wirkungsbereich der Hegegemeinschaften12
  
Abschnitt 3 
Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts 
  
Verpachtung13
Mehrzahl von Jagdpächtern14
Eintragung in den Jagdschein15
Jagderlaubnis16
Nichtigkeit von Jagdpachtverträgen und Jagderlaubnisverträgen17
Tod des Jagdpächters18
  
Abschnitt 4 
Schutz des Wildes und seiner Lebensräume 
  
Wildschutzgebiete19
Jagdgatter20
Eingewöhnungs-, Fang- und Quarantänegatter21
Führung von Hunden22
  
Abschnitt 5 
Förderung des Jagdwesens 
  
Aufkommen, Gegenstand und Verfahren der Förderung (Jagdabgabe)23
  
Abschnitt 6 
Jagdausübung 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeines 
  
Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdschein24
Gruppenhaftpflichtversicherung25
  
Unterabschnitt 2 
Jagdbeschränkungen 
  
Sachliche Gebote und Verbote26
Meldepflicht27
Örtliche Beschränkungen28
Regelung der Bejagung29
Abschussverbot30
Jagd- und Schonzeiten31
  
Unterabschnitt 3 
Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung 
  
Wegerecht, Jägernotweg32
Jagdeinrichtungen33
Nachsuchen und Wildfolge34
Bestätigte Schweißhundeführer35
Verfolgung kranken oder krankgeschossenen Wildes in befriedeten Bezirken36
Einsatz von Jagdgebrauchshunden37
  
Abschnitt 7 
Jagdschutz 
  
Inhalt des Jagdschutzes, Pflicht zur Ausübung des Jagdschutzes38
Jagdschutzberechtigte39
Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten40
Natürliche Äsung; Fütterung des Wildes41
  
Abschnitt 8 
Wild- und Jagdschaden 
  
Aussetzen und Ansiedeln von Tierarten42
Verhinderung übermäßigen Wildschadens auf eingezäunten Waldflächen und Obstplantagen43
Erstattungsausschluss44
Wildschäden in Forstkulturen, Flurholzpflanzungen und Obstplantagen45
Anmeldung von Wild- und Jagdschäden46
Vorverfahren47
Wildschadensschätzer48
Termin am Schadensort49
Gütliche Einigung50
Schadensfeststellung und Vorbescheid51
Kosten des Vorverfahrens52
Gerichtliches Verfahren53
  
Abschnitt 9 
Wildhandel 
  
Überwachung des Wildhandels54
  
Abschnitt 10 
Organisation, Zuständigkeit, Verfahren 
  
Jagdbehörden55
Jagdbeiräte, Jagdberater56
Landesvereinigungen der Jäger57
Sachliche Zuständigkeit58
Anordnung zur zeitweiligen Regelung der Ausübung der Jagd und des Jagdschutzes59
  
Abschnitt 11 
Ahndungsvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld60
Verwaltungsbehörde, Verbot der Jagdausübung und Einziehung61
  
Abschnitt 12 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschriften62
Ausführungsvorschriften63
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten64