InvStG - InvestmentsteuerG

Vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676, 2724) (1)  (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 561)

(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Investmentmodernisierungsgesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676)

(2) Red. Anm.:

Die §§ 37n bis 50d des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2726), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, sind letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr des inländischen Investmentvermögens, welches vor dem 1. Januar 2004 beginnt, sowie auf Erträge, die in diesem Geschäftsjahr zufließen. § 40a KAGG ist letztmals anzuwenden auf Einnahmen, die vor dem 1. Januar 2004 zufließen, sowie auf Gewinnminderungen, die vor dem 1. Januar 2004 entstehen. Die im KAGG enthaltenen Bestimmungen zum Zwischengewinn sind letztmals anzuwenden auf Veräußerungen, Erwerbe oder Abtretungen, die vor dem 1. Januar 2004 stattfinden - siehe Übergangsvorschriften § 19 Absatz 2 InvStG.

Die §§ 17 bis 20 des Auslandinvestment-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2810), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) geändert worden ist, sind letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr des ausländischen Investmentvermögens, welches vor dem 1. Januar 2004 beginnt, sowie auf Erträge, die in diesem Geschäftsjahr zufließen. § 17 Abs. 2b des Auslandinvestment-Gesetzes ist letztmals anzuwenden auf Einnahmen, die vor dem 1. Januar 2004 zufließen. Die im Auslandinvestment-Gesetz enthaltenen Bestimmungen zum Zwischengewinn sind letztmals anzuwenden auf Veräußerungen, Erwerbe oder Abtretungen, die vor dem 1. Januar 2004 stattfinden - siehe Übergangsvorschriften § 19 Absatz 3 InvStG.

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Gemeinsame Regelungen für inländische und ausländische Investmentanteile 
  
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen1
Erträge aus Investmentanteilen2
Ermittlung der Erträge3
Ausländische Einkünfte4
Besteuerungsgrundlagen5
Besteuerung bei fehlender Bekanntmachung6
Kapitalertragsteuer7
Veräußerung von Investmentanteilen; Vermögensminderung8
Ertragsausgleich9
Dach-Investmentvermögen10
  
Abschnitt 2 
Regelungen nur für inländische Investmentanteile 
  
Zweckvermögen; Steuerbefreiung; Außenprüfung11
Ausschüttungsbeschluss12
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen13
Verschmelzung von Investmentvermögen und Teilen von Investmentvermögen14
Inländische Spezial-Sondervermögen und Spezial-Investmentaktiengesellschaften15
  
Abschnitt 3 
Regelungen nur für ausländische Investmentanteile 
  
Ausländische Spezial-Investmentvermögen16
Repräsentant17
Auswirkungen der Verschmelzung von ausländischen Investmentvermögen und Teilen eines solchen Investmentvermögens auf ein anderes ausländisches Investmentvermögen oder Teile eines solchen Investmentvermögens17a
  
Abschnitt 4 
Anwendungs- und Übergangsregelungen 
  
Anwendungsvorschriften18
Übergangsvorschriften19