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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung - IntBestG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung - IntBestG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: IntBestG
Gliederungs-Nr.: 450-28
Normtyp: Gesetz

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
(Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung - IntBestG)

Vom 10. September 1998 (BGBl. II S. 2327)

Geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: