Rechtswörterbuch

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Innenrecht

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Rechtsquellen, die nur innerhalb der Verwaltung unmittelbare Wirksamkeit entfalten.

Arten:

  1. a)

    Geschäftsordnungen:

    Organisationsregelungen der staatlichen Organe.

  2. b)

Die allgemeinen Anordnungen der Verwaltung werden unter dem Oberbegriff Verwaltungsvorschriften zusammengefasst.
Im Einzelnen kann es sich um Richtlinien, (An-) Weisungen, Erlasse, Dienstanordnungen, Technische Anweisungen, Fachliche Anweisungen oder Verwaltungsverordnungen handeln.

 Siehe auch 

Außenrecht

Rechtsverordnung

Satzung

Verwaltungsrechtsverhältnis

Verwaltungsvorschrift

Vorbehalt des Gesetzes

Vorrang des Gesetzes