Rechtswörterbuch

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Inhaberpapiere

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Inhaberpapiere sind Wertpapiere im engeren Sinne, also Urkunden, bei denen das im Papier verbriefte Recht das Eigentum an dem Papier voraussetzt (kurz: das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier).

In den Inhaberpapieren wird nur der Schuldner genannt, gegen den das im Papier verbriefte Recht geltend gemacht werden kann. Das im Papier genannte Recht hingegen steht jeder Person zu, die das Papier besitzt, also dem jeweiligen Inhaber. Diese Papiere können deshalb ohne Formalitäten an einen anderen Inhaber verkauft oder verschenkt werden. Das im Papier genannte Recht wird durch die Übereignung des Papiers übertragen, nicht durch die (kompliziertere) Übertragung der Forderung.

Zu den Inhaberpapieren zählen insbesondere:

  • die Inhaberaktie

  • die Inhaberschuldverschreibung

  • der Inhaberscheck

  • das Inhaberzeichen

  • der Inhaberanteilsschein

 Siehe auch 

Namenspapiere

Orderpapiere

Wertpapiere