Immaterialgüterrechte
Normen
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
Information
Verwertungsrechte von Ergebnissen geistiger Arbeit.
Immaterialgüter sind durch die Gesetze des Gewerblichen Rechtsschutzes geschützt. Dies sind u.a.:
Sortenschutzgesetz
Ziel des Schutzes der Immaterialgüter ist die Förderung der technischen, wissenschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung durch Gewährung der Amortisierung der Erfindung/Entwicklung. Die Schutzgesetze gewähren dem Inhaber ein absolutes Verwertungsrecht, das jedoch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein kann.