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Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbPersVG
Gliederungs-Nr.: 2035-1
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)

Vom 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2023 (HmbGVBl. S. 193)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Zusammenarbeit2
Verbot abweichender Regelungen3
Angehörige des öffentlichen Dienstes4
Gruppen5
Dienststellen6
Zuständigkeit der Personalvertretung7
Leiterin oder Leiter der Dienststelle8
Schweigepflicht9
Verbot der Behinderung, Benachteiligung und Begünstigung10
  
Abschnitt II 
Personalrat 
  
1. 
Wahl und Zusammensetzung 
  
Dienststellen mit Personalräten11
Aktives Wahlrecht12
Passives Wahlrecht13
Erweitertes passives Wahlrecht14
Mitgliederzahl15
Gruppenvertretung16
Abweichende Sitzverteilung17
Zusammensetzung18
Wahlzeiten19
Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge20
Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht21
Wahl des Wahlvorstands, wenn kein Personalrat besteht22
Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststelle23
Aufgaben des Wahlvorstands24
Schutz der Wahl25
Wahlkosten26
Wahlanfechtung27
  
2. 
Amtszeit 
  
Dauer28
Ausschluss und Auflösung29
Erlöschen der Mitgliedschaft30
Ruhen der Mitgliedschaft31
Ersatzmitglieder32
  
3. 
Geschäftsführung 
  
Vorstand und Vorsitz33
Laufende Geschäfte34
Einberufung der Sitzungen35
Teilnahme an den Sitzungen36
Zeitpunkt37
Einladung38
Beschlussfassung39
Gruppenangelegenheiten40
Aussetzung von Beschlüssen41
Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung42
Sitzungsniederschrift43
Einsicht in Unterlagen44
Geschäftsordnung45
Sprechstunden46
Kosten und Geschäftsbetrieb47
Umlageverbot48
  
4. 
Rechtsstellung der Mitglieder 
  
Ehrenamt und Dienstbefreiung49
Freistellung50
Unfälle und Sachschäden51
Schutzbestimmung52
Übernahme von Auszubildenden53
  
Abschnitt III 
Personalversammlung 
  
Zusammensetzung54
Einberufung55
Teilnahme56
Zeitpunkt57
Befugnisse58
  
Abschnitt IV 
Gesamtpersonalrat 
  
Bildung und Zuständigkeit59
Wahl und Zusammensetzung60
Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitglieder61
  
Abschnitt V 
Jugend- und Auszubildendenvertretung,
Jugend- und Auszubildendenversammlung
 
  
1. 
Jugend- und Auszubildendenvertretung 
  
Dienststellen mit Jugend- und Auszubildendenvertretungen62
Wahlrecht63
Mitgliederzahl64
Zusammensetzung65
Wahlzeiten66
Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge67
Sonstige Wahlbestimmungen68
Amtszeit69
Vorsitz70
Sitzungen und sonstige Geschäftsführung71
Aussetzung von Beschlüssen des Personalrats72
Sprechstunden73
Rechtsstellung der Mitglieder74
  
2. 
Jugend- und Auszubildendenversammlung 
  
Zusammensetzung, Einberufung, Teilnahme, Zeitpunkt und Befugnisse75
  
Abschnitt VI 
Beteiligung des Personalrats 
  
1. 
Allgemeines 
  
Grundsätze für die Zusammenarbeit76
Grundsätze für die Behandlung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes77
Aufgaben und Unterrichtung des Personalrats78
Wirtschaftsausschuss79
  
2. 
Arten und Durchführung der Beteiligung 
  
a) 
Mitbestimmung 
  
Inhalt und Verfahren80
Schlichtungsstelle81
Einigungsstelle82
Vorläufige Regelungen83
  
b) 
Dienstvereinbarungen 
  
Zulässigkeit und Verfahren84
  
c) 
Verwaltungsanordnungen 
  
Verfahren85
  
d) 
Durchführung von Entscheidungen 
  
Verfahren86
  
3. 
Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist 
  
a) 
Soziale, personelle und sonstige Angelegenheiten 
  
Mitbestimmung87
Eingeschränkte Mitbestimmung und sonstige Beteiligung88
Ausnahmen89
  
b) 
Prüfungen und Auswahlverfahren 
  
Beratende Mitwirkung90
  
c) 
Arbeitsschutz und Unfallverhütung 
  
Beteiligung91
  
Abschnitt VII 
Beteiligung des Gesamtpersonalrats 
  
Mitbestimmung und sonstige Beteiligung92
  
Abschnitt VIII 
Allgemeine Regelungen der obersten Dienstbehörde 
  
Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände93
Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bürgerschaft94
Mitbestimmung des Personalrats95
  
Abschnitt IX 
Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung 
  
Aufgaben96
  
Abschnitt X 
Vorschriften für den Verfassungsschutz und für Verschlusssachen 
  
Verfassungsschutz97
Verschlusssachen98
  
Abschnitt XI 
Gerichtliche Entscheidungen 
  
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte99
Fachkammern und Fachsenate100
  
Abschnitt XII 
Schlussvorschriften 
  
Gemeinsame Einrichtungen101
Kirchen und Religionsgesellschaften102
Geltung von Vorschriften über Betriebsräte103
Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung104
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Personalvertretungsrechts vom 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299)