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Hessisches Sparkassengesetz
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Sparkassengesetz
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: SpkG,HE
Gliederungs-Nr.: 54-9
gilt ab: 01.01.1991
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 1991 S. 78 vom 25.03.1991

Hessisches Sparkassengesetz

In der Fassung vom 24. Februar 1991 (GVBl. I S. 78)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183)

Inhaltsübersicht§§
  
I. 
Sparkassen 
  
Rechtsnatur und Errichtung1
Aufgaben2
Trägerschaft und Haftung3
Organe4
Verwaltungsrat5
Zusammensetzung des Verwaltungsrates5a
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Stiftungsvorstandes5b
Wählbarkeit als Verwaltungsratsmitglied5c
Vorsitz im Verwaltungsrat, Rechtsstellung, Pflichten und vorzeitige Beendigung des Amtes der Mitglieder5d
Kreditausschuss und Bilanzausschuss6
Vorstand7
Bestellung und Anstellung der Mitglieder des Vorstandes und von Stellvertretern8
Personalverwaltung der Sparkassen9
Satzungen10
Beanstandung11
Sachverständige12
Sparkassenbuch-Kraftloserklärung13
Liquidität14
Jahresabschluss15
Überschüsse16
Vereinigung von Sparkassen17
Übertragung von Sparkassen, Begründung einer stillen Einlage17a
Übertragung von Sparkassen, Gewährung von Anteilsrechten17b
Sparkassen-Holding17c
Organstruktur bei Bildung einer Trägerversammlung17d
Neuordnung der Sparkassen bei Gebietsänderungen der Träger18
Auflösung19
Staatsaufsicht20
  
II. 
Besondere Vorschriften für Sparkassen bei Aufnahme von Genussrechtskapital oder bei stiller Beteiligung Privater 
  
1. 
Sparkassen mit Genussrechtskapital 
  
Aufnahme von Genussrechtskapital21
  
2. 
Sparkassen mit stiller Beteiligung Privater 
  
Stille Beteiligung Privater22
Verwaltungsrat23
Versammlung der Beteiligten24
Delegiertenversammlung25
Vereinigung, Neuordnung und Auflösung von Sparkassen26
  
3. 
Weitere Bestimmungen 
  
Nähere Bestimmungen durch Satzung27
Geltung des Teils I28
  
III. 
Besondere Vorschriften für die Nassauische Sparkasse 
  
Geltung von Bestimmungen29
Übergang der Gewährträgerschaft auf einen Zweckverband30
  
IV. 
Sparkassen- und Giroverband und Girozentrale 
  
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften31
  
V. 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Haftung des Trägers ab dem 19. Juli 200532
Fortführung des Stammkapitals33
Bezirkssparkassen34
Versorgungslast35
Aufhebung entgegenstehenden Rechts36
Rechts- und Verwaltungsvorschriften37
Inkrafttreten38