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Hessische Gnadenordnung
Landesrecht Hessen
Titel: Hessische Gnadenordnung
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: GnO,HE
Gliederungs-Nr.: 248
gilt ab: 01.01.2011
Normtyp: Rechtsverordnung
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: JMBl. 2010 S. 319 vom 01.12.2010

Hessische Gnadenordnung

Vom 25. Oktober 2010 (JMBl. S. 319, 2011 S. 211)

Aufgrund des Erlasses des Ministerpräsidenten über die Ausübung des Gnadenrechts vom 7. Dezember 2009 (GVBl. I S. 519) wird bestimmt:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Grundlagen der Gnadenordnung, Geltungsbereich1
Inhalt des Begnadigungsrechts2
  
Zweiter Abschnitt 
Gnadenbehörden und Behandlung der Gnadengesuche 
  
Gnadenbehörden3
Prüfung der Gnadenfrage und Vertraulichkeit des Gnadenverfahrens4
Gnadengesuche5
Vorrang der Entscheidungen von Gericht und Vollstreckungsbehörde6
Gnadengesuche in Kostensachen7
Vorläufige Einstellung der Vollstreckung8
Ermittlungen der Gnadenbehörde9
Stellungnahme zu dem Gnadengesuch10
Anhörung weiterer Stellen11
Berichterstattung12
Form des Berichts13
Änderung der Verhältnisse nach Berichterstattung14
Entscheidung durch die Gnadenbehörde15
Inhalt, Form und Bekanntgabe der Entscheidung16
  
Dritter Abschnitt 
Gnadenweise Strafaussetzung 
  
Befugnis der Gnadenbehörden zur Bewilligung gnadenweiser Aussetzung der Vollstreckung17
Voraussetzungen für die Bewilligung gnadenweiser Strafaussetzung18
Auflagen und Weisungen19
Dauer der Bewährungs- und Unterstellungszeit20
Belehrung21
Zurücknahme der Strafaussetzung22
Widerruf der Strafaussetzung23
Überwachung24
Schlussentscheidung25
  
Vierter Abschnitt 
Gnadenerweise bei Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot 
  
Befugnis der Gnadenbehörden zur Erteilung von Gnadenerweisen bei Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot26
Richtlinien zur Erteilung von Gnadenerweisen bei Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot27
  
Fünfter Abschnitt 
Gnadenweise Gewährung von Strafausstand 
  
Gewährung von Strafausstand28
Zuständigkeit bei gnadenweiser Gewährung von Strafausstand29
  
Sechster Abschnitt 
Beschwerden 
  
Beschwerden30
  
Siebter Abschnitt 
Geschäftliche Behandlung von Gnadensachen 
  
Registerführung31
Aktenführung32
Statistische Erhebungen33
  
Achter Abschnitt 
Inkrafttreten 
  
Inkrafttreten34