Hehlerei
Normen
Information
Als Hehler wird bestraft, wer eine Sache, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich verschafft, einem Dritten verschafft, absetzt oder abzusetzen hilft. Dabei setzt ein Verschaffen die Verfügungsgewalt über die Sache voraus, die nicht vorliegt, wenn die Sache nur aufbewahrt, entliehen oder vorübergehend genutzt wird. "Absetzen" ist die Veräußerung an Dritte.
Siehe auch
BGH 24.01.2006 - 1 StR 357/05 (Verhältnis zwischen Geldwäsche und Hehlerei)
Kudlich: Neue Probleme bei der Hehlerei; JA (Juristische Ausbildung) 2002, 672
Zöller/Frohn: Zehn Grundprobleme des Hehlereitatbestandes; Jura 1999, 378
