Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Handelsgewerbe

 Normen 

§§ 1, 2, 3 HGB

§ 344 HGB

 Information 

Jeder Gewerbebetrieb ist ein Handelsgewerbe, es sei denn, nach Art und Umfang ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich.

Die Abgrenzung wird nach abstrakten Kriterien bestimmt, unerheblich ist, ob bereits ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb eingerichtet ist.

Der Betreiber eines Handelsgewerbes ist automatisch Kaufmann im Sinne des HGB.

 Siehe auch 

Firma

Handelsbrauch

Handelsgeschäft

Handelsregister

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Kammer für Handelssachen

Kaufmann

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben