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Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbKiStG
Gliederungs-Nr.: 611-1
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)

Vom 15. Oktober 1973 (HmbGVBl. S. 431)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2018 (HmbGVBl. S. 410)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Grundlagen der Besteuerung 
  
Steuerberechtigte1
Steuerpflicht2
Steuerarten und Steuermaßstab3
Kirchliche Steuervorschriften4
Kirchensteuer vom Einkommen bei glaubensverschiedenen Ehen und glaubensverschiedenen Lebenspartnerschaften5
Kirchensteuer vom Einkommen bei konfessionsverschiedenen Ehen und konfessionsverschiedenen Lebenspartnerschaften5a
Abhängigkeit von der Maßstabsteuer6
Besteuerungsunterlagen7
  
Zweiter Abschnitt 
Verwaltung der Kirchensteuer durch die steuerberechtigten Körperschaften 
  
Verfahren8
Beitreibung9
  
Dritter Abschnitt 
Verwaltung der Kirchensteuer durch staatliche Behörden 
  
Übertragung der Verwaltung10
Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn11
Kirchensteuerabzug vom Kapitalertrag11a
Anwendung staatlicher Vorschriften12
Auskunftspflicht13
  
Vierter Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Änderung von Vorschriften14
Aufhebung von Vorschriften15
Inkrafttreten16