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Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz - HmbPSchG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz - HmbPSchG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbPSchG
Gliederungs-Nr.: 2120-4
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit
(Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz - HmbPSchG)

Vom 11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 211)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 386)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Ziel und Schutzzweck des Gesetzes1
Rauchverbot2
Hinweispflicht3
Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Rauchverbots4
Ordnungswidrigkeit5
Berichterstattung des Senats6
Inkrafttreten7