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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2015,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

Vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 955)(1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 880)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Feststellung des Haushaltsplans 
  
Feststellung des Haushaltsplans1
  
Abschnitt 2 
Besondere Regelungen zu den Einnahmen 
  
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
(frei)5
  
Abschnitt 3 
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen 
  
Planstellen/Stellen6
Personalausgaben7
(frei)8
Übertragbarkeit, Behandlung von Ausgaberesten9
Allgemeine Vorschriften zur Bewirtschaftung von Sachausgaben und Verpflichtungsermächtigungen10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
  
Abschnitt 4 
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan 
  
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
Weiterbildungsgesetz16
(frei)17
  
Abschnitt 5 
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen 
  
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
Haftungsfreistellungen für Existenzgründungshilfen23
  
Abschnitt 6 
Weitere Ermächtigungen 
  
Weitere Ermächtigungen24
  
Abschnitt 7 
Haushaltsentwicklung 
  
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens25
  
Abschnitt 8 
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen 
  
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen im Hochschulbereich27
  
Abschnitt 9 
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale 
  
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen30
  
Abschnitt 10 
Schlussvorschriften 
  
Weitergeltung31
Inkrafttreten32
  
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015Anlage
(1) Red. Anm.:
für das Haushaltsjahr 2016 siehe Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016 - HHG 2016) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 920).